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Wenn die Importquote schon nicht ganz abgeschafft wird, sollte man sie wenigstens regionalisieren – neben dem Chef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, kann sich auch der dortige Landesapothekerverband eine solche Vereinbarung vorstellen. Der Rahmenvertrag lässt dies allerdings in seiner derzeitigen Fassung nicht zu.
§ 5 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung regelt die Abgabe von Importarzneimitteln. Dort ist festgelegt, dass 5 Prozent des Fertigarzneimittelumsatzes jeder Krankenkasse mit Importarzneimitteln zu bestreiten sind. Vor kurzem hatte sich mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, erstmalig ein hochrangiger Vertreter der Kassen öffentlich klar gegen die Quote positioniert. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, hatte er deren Abschaffung gefordert.
Gegenüber DAZ.online hat Hermann diese Forderung noch einmal bekräftigt. Als mögliche Alternative, wenn man unbedingt an einer Quote festhalten wolle, brachte er eine Regionalisierung ins Spiel. „Gesetzlich verankerten Quotendirigismus kann und will die AOK Baden-Württemberg nicht ignorieren.“ sagte Hermann im DAZ.online-Interview..
LAV BaWü würde mitmachen
Ein potenzieller Vertragspartner für Hermanns AOK stünde auch schon bereit: der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg. Wie LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth gegenüber DAZ.online erklärte, kann man sich im Ländle regionale Importvereinbarungen gut vorstellen.
Derzeit hat die Sache aber noch eine Haken, beziehungsweise der § 5 einen Absatz 7. Dort heißt es: „Die Regelungen […] sind von ergänzenden Verträgen nach § 2 Absatz 4 dieses Rahmenvertrages ausgenommen.“ Das bedeutet, bei den Importregeln ist es nicht möglich, dass die Krankenkassen mit den DAV-Mitgliedsverbänden oder dem DAV selbst ergänzende Verträge schließen, zum Beispiel über regionale Importquoten.
Würde dieser Absatz gestrichen, würde sie für ihren Verband sofort eine Importquote nahe Null aushandeln, erklärte Hofferberth.
Keine Gesetzesänderung nötig
Eine Gesetzesänderung, wie sie zur vollständigen Streichung der Importförderklausel aus dem SGB V notwendig wäre, bräuchte es nicht, um regionale Vereinbarungen
zu ermöglichen. Dazu müsste man lediglich den entsprechenden
Passus des Rahmenvertrages – also § 5 Absatz 7 –
streichen. Das haben die Vertragspartner,
also der GKV-Spitzenverband, in dem auch die AOK Baden-Württemberg vertreten
ist, sowie der DAV selbst in der Hand. Allerdings ist bekannt, wie schwer sich die Vertragspartner tun, wenn es um Änderungen des Rahmenvertrags geht.
1 Kommentar
Importvereinbarungen AOK BW
von KD am 21.07.2016 um 18:14 Uhr
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