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Der Gemeinsame Bundesauschuss hat Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Asthma- und COPD-Arzneimitteln gefasst – und weicht teilweise von der Empfehlung des IQWiG ab.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgt nicht immer den Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Im Fall des neuen Asthma-Antikörpers Mepolizumab bescheinigte das IQWiG diesem, in seiner Empfehlung vom Mai 2016, keinen Zusatznutzen. Nun setzt der G-BA diese Einschätzung in seinem Beschluss vom Donnerstag nur teilweise um. Der G-BA differenziert die Patientengruppen: Patienten, die dauerhaft orale Glucocorticoide einnehmen, profitierten unter Mepolizumab, bewertete der G-BA. Sie könnten den Bedarf der oralen Corticosteroide senken, heißt es im Beschluss. Für Patienten, die nur bedarfsweise OCS benötigten, sieht der G-BA hingegen keinen Zusatznutzen. Er folgt hier der Empfehlung des IQWiG.
Mepolizumab ist seit Februar 2016 in Deuscthland zugelassen. Unter dem Handelsnamen Nucala® steht es Erwachsenen als Zusatzbehandlung des schweren refraktären eosinophilen Asthmas zur Verfügung.
Dem zur COPD eingesetzten Arzneistoff Umeclidinium (Incruse®) bestätigte der G-BA keinen Zusatznutzen. Verglichen mit der Standardtherapie – Tiotropium – zeige das Anticholinergikum keinen Vorteil bei Mortalität, Morbidität und Lebensqualität der Patienten. Auch hinsichtlich der unerwünschten Arzneimittelwirkungen sah der G-BA keinen erweiterten Nutzen für COPD-Patienten „ab einem mittleren und darüberhinausgehenden Schweregrad“ der COPD.
GKV wird Kinderlax® elektrolytfrei zahlen
Eine Änderung gibt es auch bei den Medizinprodukten. Der G-BA hat das macrogolhaltige Medizinprodukt Kinderlax® elektroltytfrei in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. In Anlage V finden sich erstattungsfähige Medizinprodukte. Nach Aussage des Herstellers Infectopharm wird Kinderlax® elektrolytfrei in den nächsten Monaten auf den Markt kommen. Das Medizinprodukt wird für Kinder im Alter von sechs Monaten bis elf Jahren zur Behandlung der Obstipation verordnungsfähig und zu Lasten der GKV abrechenbar sein.
Bislang vertreibt der Pharmazeutische Unternehmer Kinderlax® mit Zitrusgeschmack als apothekenpflichtiges Arzneimittel. Es ist für Kinder ab zwei Jahren zugelassen und als Arzneimittel von der Medizinprodukteregelung nicht betroffen.
2 Kommentare
Asthma: ein Lippenreflex kann retten
von Richard Friedel am 05.12.2016 um 10:53 Uhr
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Asthma: Heilatmung nach A.N.Strelnikova und nach Thomas Gaines.
von Richard Friedel am 05.08.2016 um 15:50 Uhr
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