Rezepturen und BtM-Abgaben

85 Millionen Euro mehr für Apotheker

Berlin - 25.07.2016, 17:00 Uhr

Mehr Geld fürs Mischen: Apotheker sollen schon bald mehr Geld für Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten. (Foto: ABDA)

Mehr Geld fürs Mischen: Apotheker sollen schon bald mehr Geld für Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten. (Foto: ABDA)


Für die Herstellung von Standard-Rezepturen und für die Abgabe von Betäubungsmitteln werden Apotheker pro Jahr insgesamt 85 Millionen Euro mehr im Jahr von den Krankenkassen erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium will die Apothekervergütung in diesen Bereichen anheben.

Mit dem Pharma-Gesetz will die Regierung insbesondere die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nachjustieren. Doch auch für die Apotheker enthält der nun bekannt gewordene Referentenentwurf einige wichtige Neuerungen.

Wie bereits aus einem Eckpunktepapier des BMG bekannt, soll es für Rezepturen einen neuen, zusätzlichen Fixanteil am Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro geben. Außerdem werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Derzeit liegen diese bei 2,50 Euro, 5,00 Euro oder 7,00 Euro – je nach Darreichungsform und Menge. In Zukunft erhalten die Apotheker also 3,50 Euro, 6 Euro oder 8 Euro.

Die Wermutstropfen für die Apotheker: Die neue Rezepturvergütung wird nicht an den Nacht- und Notdienstfonds gekoppelt. Die ABDA hatte gefordert, dass pro ausgezahltem Fixhonorar für jede Rezeptur auch 16 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds wandern. Außerdem soll der Kassenabschlag bei Rezepturen künftig die gleiche Höhe wie bei Fertigarzneimitteln haben. Bei Rezepturen galt bislang ein Kassenabschlag in Höhe von 5 Prozent des Apothekenverkaufspreises. In Zukunft müssen die Apotheker den Kassen dann einen fixen Rabatt von 1,77 Euro pro Rezeptur gewähren. Insbesondere bei den niedrigpreisigen Rezepturen dürfte sich der Abschlag an die Kassen somit erhöhen.

BMG: Apotheker haben seit Jahren keine Honoraranpassungen mehr erhalten

Aus dem BMG hieß es. dass es bei der Versorgung mit Standard-Rezepturen seit Jahren keinen Zuschlag mehr für die Apotheker gegeben habe. Man wolle die Zuschläge daher anpassen, so dass die Apotheker in diesem Bereich insgesamt 60 Millionen Euro mehr erhielten.

Für die BtM-Abgabe soll die zusätzliche Vergütung der Apotheker künftig 2,91 Euro pro Rezept betragen. Derzeit können die Pharmazeuten pro Rezept einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 0,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer abrechnen. Die neue Regelung soll auch für T-Rezepte zutreffen. Auch in diesem Vergütungsbereich sah das BMG Handlungsbedarf: Für die BtM-Abgabe sei die Vergütung für den erheblichen bürokratischen Aufwand der Apotheker seit circa 30 Jahren nicht angepasst worden. Hier sollten die Apotheker jährlich rund 25 Millionen Euro mehr bekommen.

Rechnet man die Umsatzsteuer hinzu, werden die Krankenkassen durch diese Honoraranpassungen jährlich um rund 100 Millionen Euro mehr belastet. Wann das Pharma-Gesetz in Kraft treten soll, ist derzeit noch offen. Nach der Sommerpause wird der Referentenentwurf zunächst von den anderen Ressorts beraten, es folgt der Kabinettsbeschluss. Parallel werden auch die Regierungsfraktionen sich beraten, um im anschließenden parlamentarischen Verfahren noch Änderungsanträge einzubringen. Insbesondere einige Regelungen im Bereich der frühen Nutzenbewertung sowie die von der Regierung geplante Preis-Vertraulichkeit für neue Arzneimittel könnten für Gesprächsbedarf sorgen und das Gesetzgebungsverfahren insgesamt verzögern.

Für die Apotheker wird insbesondere die Ressortabstimmung spannend. Denn das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte immer wieder beteuert, dass es solange keine Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung geben werde, bis das Gutachten zum Apothekenhonorar abgeschlossen sei. Zur Erklärung: Das BMWi ist für die Anpassung des Apothekenhonorars zuständig.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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