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Mibe zum Streit um das Umsonst-Kontrazeptivum
„Die AOK gefährdet unseren Ruf"
Niedrigpreisangebote wie das der Firma Mibe, die der AOK einen Rabatt von fast 100 Prozent auf ein Kontrazeptivum angeboten hat, gefährden den Wettbewerb. Das findet zumindest der Chef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. Die Mibe GmbH sieht durch Hermanns Äußerungen ihren Ruf beschädigt, erklärt der Geschäftsführer gegenüber DAZ.online.
Man habe der Sache nicht so viel Bedeutung beigemessen, sagt Stefan Grieving, Geschäftsführer der Mibe GmbH, gegenüber DAZ.online. Deswegen hatte man sich nicht schon im Vorfeld zu der Auseinandersetzung mit der AOK geäußert.
Es geht bei dem Streit um ein Chlormadinon-haltiges Kontrazeptivum. Mibe hatte die Pille der AOK im Rahmen von Rabattvertragsausschreibungen mit einem Nachlass von fast 100 Prozent angeboten. Die AOK wollte das Angebot nicht annehmen, wurde aber per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen. Die Beweggründe der AOK hatte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, im DAZ.online-Interview dargelegt.
„Die AOK steht für fairen Wettbwerb"
Seit Anbeginn der Rabattverträge stehe die AOK für fairen Wettbewerb und Anbietervielfalt, erklärte Hermann. Dass sich diese Bemühungen inklusive vieler Rechtsstreitigkeiten mit etablierten Herstellern gelohnt haben, sieht er durch die nun herrschende Anbieter-Vielfalt im Generikamarkt bestätigt. Die habe es früher so nicht gegeben.
Dass nun ein Unternehmen Marktanteile über „absolute Dumpingangebote“ gewinnen will und dabei die Vergaberechtsprechung auf seiner Seite hat, hält Hermann für einen Schlag gegen den fairen Wettbewerb. Hermann kritisiert dabei insbesondere, dass Mibe die Pille unter Selbstkostenpreis anbiete und dabei auf in der Zukunft liegende mögliche Einnahmen spekuliert.
Selbstzahler einkalkulieren – bei der Pille ein legitimes Geschäftsmodell
Diesen Vorwurf kann Grieving nicht nachvollziehen. Im Bereich der Pille gibt es aufgrund der Erstattungsregelungen des SGB V einen großen Selbstzahlermarkt. Viele Frauen bleiben dann bei dem Präparat, das sie vor ihrem 20. Geburtstag auf Kassenkosten erhalten hatten. Diesen Selbstzahlermarkt bei einem Angebot für ein Rabattarzneimittel mit einzukalkulieren, ist in Grievings Augen ein legitimes Geschäftsmodell – zumindest in diesem besonderen Markt der Kontrazeptiva. Und genau diese Besonderheiten habe das Gericht bei seinem Urteil auch berücksichtigt. Bei einem anderen Wirkstoff wäre die Sache vermutlich anders ausgegangen, mutmaßt Grieving.
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