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BPI zum Pharma-Gesetz
Hersteller leiden unter höherem Apothekenhonorar
Eigentlich war der Pharmadialog ja eine ziemlich einseitige Veranstaltung: Die Pharmaindustrie konnte der Politik ohne Beteiligung der Krankenkassen ihre Wünsche mitteilen. Mit dem dazu vorliegenden Referentenentwurf sind die Hersteller allerdings keineswegs zufrieden – die Kassen aber auch nicht.
Das wichtigste Ziel des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) sollte eigentlich die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Pharmadialog werden. Dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in dem Gesetz nun noch eine Honorarerhöhung für die Apotheker unterbringen will, ist nicht das einzige Beispiel dafür, dass das Gesetz als ein sogenanntes „Omnibusgesetz“ genutzt werden könnte – also ein Vorhaben, mit dem möglichst viele offene Baustellen aus der Arzneimittelpolitik angegangen werden.
Eine dieser Überraschungen war, dass das BMG mit dem Gesetz das Preismoratorium vorzeitig bis zum Jahr 2022 verlängern will. Zwar will das Ministerium ab dem kommenden Jahr erstmals einen Inflationsausgleich für die Hersteller einführen. Die Pharmaindustrie protestiert jedoch seit Jahren immer wieder gegen das Sparinstrument, das einst als „temporär“ eingeführt worden war.
BPI: Mehr für Apotheker, weniger für Hersteller
Dementsprechend verärgert fiel die Reaktion der Hersteller aus. „Schon dieser Punkt, also das faktische Einfrieren auf dem Preisstand vom 1. August 2009 (!) für einen derart langen Zeitraum, wird nicht für eine bessere und schon gar nicht für eine sichere Arzneimittelversorgung sorgen“, sagt Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie (BPI). Aus Sicht des Pharma-Verbandes werden die mit dem Preismoratorium verbundenen Einsparungen in die Mehrausgaben für das höhere Apothekenhonorar fließen: „Die Begründung, dass zur Verbesserung der Vergütung der Apotheken im Gegenzug Einsparungen bei der pharmazeutischen Industrie generiert werden müssen, ist abenteuerlich und wird die schon bestehende Empörung bei unseren Mitgliedern weiter verschärfen“, erklärt Zentgraf.
Eine direkte Verbindung zwischen dem gesteigerten Apothekenhonorar und dem Preismoratorium ist im Referentenentwurf jedoch nicht zu erkennen. Das BMG listet lediglich die durch das Gesetz entstehenden Mehrausgaben für die Krankenkassen auf, um danach die Einsparungen zu nennen. Einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Apothekenhonorar und den Einsparungen gibt es jedoch nicht.
3 Kommentare
Gesundheitskosten
von Heiko Barz am 26.07.2016 um 19:40 Uhr
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:D
von Peter Lahr am 26.07.2016 um 16:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Richtig...
von Bernd Jas am 27.07.2016 um 9:09 Uhr
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