Zusatznutzen auch beim Nierenzellkarzinom
Eine weitere Indikation, bei der Nivolumab zugelassen ist,
ist das fortgeschrittene Nierenzellkarzinom. Hier sah das IQWiG für Patienten
mit ungünstiger Prognose Hinweise auf einen erheblichen Zusatznutzen, mit
günstiger oder intermediärer Prognose ist der Zusatznutzen immerhin noch beträchtlich.
Auch hier wurde eine Zulassungsstudie wegen der Überlegenheit von Nivolumab beim Gesamtüberleben vorzeitig beendet. Eingeschlossen
waren Erwachsene mit fortgeschrittenem oder metastasiertem Nierenzellkarzinom,
die eine oder zwei antiangiogenetische Vortherapien oder bis zu drei
systemische Therapien hinter sich hatten. Vergleichstherapie war hier Everolimus.
Außerdem zeigten sich Vorteile bei der Morbidität und beim
Gesamtüberleben. Für Patienten hingegen, die bereits mit Temsirolimus
vorbehandelt wurden, ist ein Zusatznutzen von Nivolumab nicht belegt. In dieser
Gruppe sollte Nivolumab mit Sunitinib verglichen werden. Zu dieser
Fragestellung legte der Hersteller jedoch keine Daten vor.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.