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Im Urlaub im europäischen Ausland kann die Arzneimittelversorgung ganz anders sein als zu Hause. Darauf weist die ABDA hin. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Reiseapotheke mitnehmen, die alle notwendigen Medikamente enthält.
Man muss gar nicht besonders weit wegfahren: Bereits in europäischen Urlaubsländern wie Spanien, Österreich oder Bulgarien kann vieles anders sein als gewohnt – neben Sprache, Essgewohnheiten und Öffnungszeiten auch die Arzneimittelversorgung. Darauf macht die ABDA alle Urlauber aufmerksam, die ihre Sommerferien im Ausland verbringen.
Es gibt beispielsweise erhebliche Unterschiede in der Apothekendichte, betont die ABDA. Der Durchschnitt in der Europäischen Union (EU) liege bei 31 Apotheken pro 100.000 Einwohnern. Während hierzulande 25 Apotheken jeweils 100.000 Einwohner versorgen, stehen dafür in Spanien 47 Apotheken bereit, in Bulgarien sogar 51, in Österreich dagegen nur 16.
Auch wenn das nur statistische Werte sind und dabei unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen – am Urlaubsort kann der Weg zur nächsten Apotheke im Einzelfall erheblich weiter sein als zu Hause, wenn ein dringend notwendiges Arzneimittel beschafft werden muss.
Fremdbesitz und Apothekenpflicht
Die ABDA nimmt die Urlaubszeit zudem zum Anlass, auf weitere in ihrer Broschüre „Zahlen Daten Fakten 2016” gesammelten EU-Vergleiche hinzuweisen. So variieren in den 28 EU-Mitgliedsstaaten, in denen 510 Millionen Menschen durch 160.000 Apotheken mit Arzneimitteln versorgt werden, die Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Beispielsweise besteht in 46 Prozent der EU-Mitgliedstaaten inklusive Deutschland – eine Apothekenpflicht für rezeptfreie Arzneimittel. In den übrigen Ländern dürfen einige Arzneimittel hingegen auch in Supermärkten oder Tankstellen verkauft werden.
Für 57 Prozent aller Apotheken in der EU – Deutschland eingeschlossen – gilt das Fremdbesitzverbot, Derweil gilt in 61 Prozent der EU-Mitgliedsstaaten eine Niederlassungsbeschränkung für Apotheker, so dass staatliche Behörden zunächst den Bedarf vor Ort prüfen müssen. In Deutschland ist das nicht der Fall, aber in Österreich. In der Schweiz dürfen in einigen Kantonen Ärzte Arzneimittel dispensieren.
Wichtiges muss in die Reiseapotheke
Für den normalen Urlauber dürften diese Zahlen allerdings von nicht
allzu großer Bedeutung sein. Probleme können eher an anderer Stelle auftauchen. So sollten sich Reisende bewusst sein, dass
keinesfalls sicher ist, dass gewohnte deutsche
Arzneimittel im Ausland kurzfristig erhältlich sind. Möglich ist auch,
dass sie nur unter
anderem Namen oder in anderer Zusammensetzung angeboten werden. Von
möglichen Sprachschwierigkeiten
in der Apotheke oder bei den Gebrauchsinformationen ganz zu schweigen.
Daher rät die ABDA deutschen Auslandstouristen: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte gleich eine Reiseapotheke mitnehmen, die alle notwendigen Medikamente enthält. Bei der Zusammenstellung hilft die Apotheke. Dabei ist zu beachten, dass viele Arzneimittel hitzeempfindlich sind oder sogar kühl gelagert müssen.
Die ABDA stellt auf ihrer Homepage eine Checkliste zur Reiseapotheke zur Verfügung.
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