Neue Verträge zum 1. Januar 2017

Barmer GEK setzt auf Mehrpartnermodell

Berlin - 03.08.2016, 16:30 Uhr

Arzneimittel-Rabattverträge sorgen für sichere Einsparungen bei den Krankenkassen. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)

Arzneimittel-Rabattverträge sorgen für sichere Einsparungen bei den Krankenkassen. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)


Erst zum 1. Juli sind neue Rabattverträge der Barmer GEK angelaufen. Nun hat die Kasse bereits die Zuschläge für die nächste Tranche erteilt. Diese Verträge werden zum 1. Januar 2017 starten.  

Die Barmer GEK hat die Zuschläge für ihre neunte große Ausschreibungsrunde für Arzneimittelrabattverträge erteilt. Die neuen Verträge umfassen insgesamt 133 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 143 Losen. Dabei handelt es unter anderem um Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Asthma und Osteoporose. Ausgeschrieben waren ursprünglich 141 Wirkstoffe in 160 Losen – doch für 17 Lose ging kein oder kein zuschlagsfähiges Angebot ein, teilt die Barmer GEK mit.

Die 133 Wirkstoffe (-kombinationen), für die es nun einen Vertrag gibt, haben der Kasse zufolge ein jährliches Umsatzvolumen von rund 360 Millionen Euro. Der größte Teil der Zuschläge (104 Lose) erfolgte im Mehrpartnermodell. Bis zu drei Bieter konnten hier zum Zuge kommen. Für 39 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt.

„Bei der Auswahl unserer Rabattpartner geht es uns vor allem um die zuverlässige Versorgung unserer Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln und nicht allein um den Preis. Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies Versorgungsalternativen und beugt Lieferengpässen vor“, betont Dr. Mani Rafii, Vorstand der Barmer GEK.

Damit zeigt sich die Barmer GEK nicht zuletzt verständig gegenüber den Verabredungen im Pharmadialog. Im Abschlussbericht setzten sich die Dialogpartner das Ziel, „die Liefersicherheit im Rahmen der Rabattverträge beispielsweise durch Mehrfachvergaben zu stärken.“  Eine weitere Vereinbarung betrifft den Vorlauf der Rabattverträge für Generika: Den bezuschlagten Unternehmen soll ausreichend Zeit bleiben, sich auf ihre neue Verpflichtung vorzubereiten. Dies greift auch der Referentenentwurf für das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz auf. Sechs Monate Zeit sollen künftig zwischen der Information der unterlegenen Bieter (nach § 134 Abs. 1GWB) und Vertragsbeginn liegen. Dabei sollen die „Gewinner“ zeitgleich mit ihrer unterlegenen Konkurrenz informiert werden.

Die neunte Tranche der Barmer GEK-Arzneimittelrabattverträge löst ab 1. Januar 2017 die entsprechenden bisherigen Verträge ab. Laufzeitende dieser Tranche ist der 30. September 2018.

Hier finden Sie eine nach Wirkstoffen sortierte Übersicht der Ausschreibungsgewinner (pdf).


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Wer macht die Arbeit?

von Karl Friedrich Müller am 03.08.2016 um 20:17 Uhr

Es. Hängt. Mir. Zum. Hals. Raus. ,,,,,!

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