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Versorgungspauschalen
Erste Inko-Umfrage bei Patienten startet
Die bundesweite Versorgungssituation mit Inkontinenzartikeln ist unbefriedigend. Knappe Pauschalen sorgen für Kostendruck. Sind Patienten zufrieden mit der pauschalen Inkontinenzversorgung? Erstmalig kommen Betroffene zu Wort – eine bundesweite Patientenbefragung zur Inkontinenzsituation ging im August an den Start.
Die AOKen in Deutschland versorgen ihre inkontinenten Patienten zunehmend im Rahmen sogenannter Inkontinenzpauschalen – und diese erreichen in manchen Bundesländern mittlerweile ein besorgniserregend tiefes Preisniveau.
20,90 Euro Inko-Pauschale im Monat: Ist ein Patient damit noch ausreichend und gut mit Inkontinenzprodukten versorgbar? Aktuell liefert die AOK Nordwest mit ihrer neuen Pauschale bei aufsaugenden Inkontinenzartikeln Anlass für Diskussionen bei Apothekern: Die Krankenkasse zahlt seit erstem August monatlich maximal 20,90 Euro für den Inkontinenzbedarf ihrer ambulanten Patienten. Patienten in stationären Einrichtungen steht ein Fixbetrag von 29,99 Euro monatlich zur Verfügung.
Apotheker fragen nach Zufriedenheit der Patienten
Erstmalig sollen nun die tatsächlich Betroffenen – die inkontinenten Patienten – den Versorgungsstandard mit Inkontinenzartikeln in Deutschland bewerten. Die Fraktion BasisApotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat in Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfeverband Inkontinenz hierzu einen Fragebogen erstellt. Der Fragebogen ist für Versicherte aller Krankenkassen konzipiert und Online zugänglich.
Patienten können – anonym – die Qualität der Hilfsmittel, die Beratung durch Apotheken oder andere Leistungserbringer beurteilen und Angaben über ihren tatsächlichen Verbrauch an saugenden Inkontinenzmaterialien machen. Der Fragebogen berücksichtigt auch, wie Patienten seitens ihrer Krankenkasse informiert werden und wie hoch ihre zusätzlichen Aufzahlungen sind.
Die Umfrage soll vorerst bis zum 31. August 2016 dauern – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, erhalten dann die Ergebnisse.
Soziales Augenmaß fällt Sparwahn zum Opfer
Immer mehr Krankenkassen versorgen ihre inkontinenten Patienten über derartige Inkontinenzpauschalen – das Modell der pauschalen Vergütung hat sich nach Ansicht der AOK Nordwest in den vergangenen Jahren durchgesetzt. Der Vorteil für die Kassen liegt in klar kalkulierbaren Ausgaben in diesem Versorgungsbereich. Die Krankenkasse betont auch die Vorteile für Apotheken: Der Verwaltungsaufwand reduziere sich und die Kostenvoranschläge entfielen.
Die BasisApotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe sehen den Markttrend hin zu Versorgungspauschalen eher dem „Einsparwahn” der Krankenkassen als den erwähnten Vorteilen geschuldet. Leidtragende dieses Modells seien Patienten, die erhebliche Mehrkosten leisten müssten – und Apotheker, die „die Arbeit, die Verantwortlichkeit und damit den Schwarzen Peter“ hätten, heißt es in einem Schreiben der BasisApotheker.
Die AOK Nordwest rechnet seit erstem August nach diesem Modell ab. Sie war eine der wenigen Krankenkassen, die für die Region Westfalen-Lippe bislang noch einen festen Stückpreis pro Inkontinenzprodukt bezahlt hatten.
Der neue Vertrag gilt nun sowohl für Westfalen-Lippe als auch für Schleswig-Holstein. Die Krankenkasse hatte den neuen Vertrag auch zum Anlass genommen, die bis dahin geltende Pauschale für Schleswig-Holstein dramatisch zu kürzen – diese lag zuvor bei 31,89 Euro.
Die ausreichende Patientenversorgung sieht die Krankenkasse durch die neue Pauschale nicht gefährdet. Sie sieht mit 20,90 Euro monatlich, den „medizinisch erforderlichen Bedarf“ abgedeckt und betont:
Der Versicherte erhält auch mit der Pauschale die Menge an Inkontinenzartikeln, die er benötigt.
Wie berechnet die AOK ihre Pauschale?
Auf Nachfrage von DAZ.online, auf welchen Daten die festgesetzten Pauschalen beruhten, kommt keine klare Antwort von der Krankenkasse. Die Höhe der Pauschalen würden im Rahmen einer Mischkalkulation festgelegt, heißt es bei der AOK Nordwest. Die Kalkulation der Pauschalen sei von den Leistungserbringern vorgenommen worden, „aufgrund der unterschiedlichen Patientengruppen, Versorgungsbedarfe beziehungsweise Versorgungssituationen“.
Welcher Versorgungszeitraum berücksichtigt wurde und welche Gewichtung die unterschiedlichen Schweren der Inkontinenz fanden, beantwortete die AOK nicht.
1 Kommentar
Nähere Einzelheiten .......
von Gunnar Müller, Detmold am 06.08.2016 um 12:18 Uhr
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