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Zyto-Ausschreibung von spectrumK
Fixe Rabatte und offen für alle Zyto-Apotheken
SpectrumK geht bei der Ausschreibung mit in der Apotheke hergestellten parenteralen Zyto-Zubereitungen einen neuen Weg: Der Krankenkassen-Dienstleister setzt auf Open-House-Verträge: Mitmachen kann jede Apotheke, die die Vorgaben akzeptiert – die haben es allerdings in sich.
Seit der im vergangenen November ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Exklusivität von Zyto-Verträgen nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V sind die Kassen im Ausschreibungsfieber. Alle wollen sparen bei der ambulanten Zytostatika-Versorgung. Und zwar bei den Apotheken, die die Zubereitungen herstellen.
Nach diversen AOKen, der DAK und vielen Einzelkassen unter dem Dach von GWQ Plus hat nun auch spectrumK eine Ausschreibung veröffentlicht. Der Dienstleister sucht Apotheken, die die krebskranken Patienten von 53 Krankenkassen mit insgesamt rund 9 Millionen Versicherten versorgen.Vor allem Betriebskrankenkassen sind bei der Ausschreibung dabei, aber auch die IKK classic.
Modell zum Erhalt der bestehenden Strukturen?
Vollmundig verspricht spectumK in einer Pressemitteilung: Ziel der Verträge sei die „Sicherstellung einer wirtschaftlichen und zugleich hochwertigen Versorgung mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie durch an der Zytostatika-Versorgung teilnehmende Apotheken. Um die wohnortnahe Versorgung weiterhin aufrechtzuerhalten, sollen die bereits bestehenden Strukturen berücksichtigt werden“.
Und um das zu erreichen, sollen die Verträge im Open-House-Verfahren vergeben werden. Das heißt: Exklusivverträge soll es nicht geben. Für die Ausschreibung wurde das Bundesgebiet in 676 Regionallose, die jeweils bestimmte Postleitzahlengebiete umfassen, aufgeteilt. „Diese differenzierte Vorgehensweise verhindert die Konzentration auf wenige Anbieter und gestattet zudem die Beibehaltung bereits etablierter, kooperativer Strukturen zwischen Arzt und Apotheke“, heißt es in der Mittelung des Kassen-Dienstleisters.
Preis nicht alleiniges Kriterium
Die Vertragskonditionen wie Preiskomponenten und Qualitätsstandards seien allen Interessierten vorab bekannt und böten damit für alle Beteiligten Kalkulationssicherheit, erklärt spectrumK. Nun können sich also alle geeigneten Apotheken bis Ende September als Vertragspartner bewerben. Losgehen soll es bereits zum 1. Oktober 2016. Es ist zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen.
Ausdrücklich heißt es in der Ausschreibung: „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.“ Diese Unterlagen sind dann allerdings nur einzusehen, wenn man sich registriert und eine Vertraulichkeitserklärung abgibt.
Doch ohne deutlichen Rabatt geht es nicht
Nach Informationen von DAZ.online sind die von den
Kassen gestellten Bedingungen nicht ohne.
Bei den Preisen erwartet spectrumK nochmals deutliche Nachlässe gegenüber der
Hilfstaxe. So sollen auf verwendete patentgeschützte Fertigarzneimittel 2,5
Prozent Rabatt gewährt werden, auf Generika 15 Prozent und auf Biosimilars
zwölf Prozent. Verwürfe sollen gar nicht bezahlt werden. Das sind sicher Konditionen, die sich viele Apotheken nicht mehr leisten können – gerade im Hinblick auf die patentgeschützten Arzneimittel. Da dürfte das eine oder andere Sterillabor auf dem Spiel stehen.
1 Kommentar
fixe Idee
von Karl Friedrich Müller am 05.08.2016 um 17:46 Uhr
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