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Nach langem Streit
Pentalong ist jetzt regulär zugelassen
Der jahrelange Rechtsstreit um den Zulassungsstatus des DDR-Altarzneimittels Pentalong® 50 mg ist endgültig beendet. Wie der Hersteller Puren mitteilt, wird das zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit eingesetzte Präparat nun wieder von der GKV erstattet.
Seit Jahren schwelt der Kampf um die Nachzulassung des DDR-Altarzneimittels Pentaerithrityltetranitrat (Pentalong®). Es wird zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit eingesetzt und soll im Gegensatz zu anderen Nitraten weder zu Toleranzentwicklung noch zu Nitratkopfschmerzen führen. Doch im Nachzulassungsverfahren, das unter anderem DDR-Arzneimittel zu durchlaufen hatten, lief offenbar nicht alles wie gewünscht. 2005 endete die befristete Zulassung. Der Hersteller Acatavis – der Ende letzten Jahres in Puren umbenannt wurde – hatte die Auflagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht erfüllt. Die Behörde hatte den Antrag auf Nachzulassung daher abgelehnt.
Actavis erhob seinerzeit Klage gegen den Bescheid. Wegen der aufschiebenden Wirkung dieser Klage galt Pentalong® weiterhin als fiktiv zugelassen und blieb verkehrsfähig. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2005 mussten die gesetzlichen Krankenkassen fiktiv zugelassene Arzneimittel auch nicht erstatten, wenn diese nur deshalb noch verkehrsfähig waren, weil der Hersteller gegen die Versagung der Nachzulassung geklagt hat. Pentalong® wurde aber in Ausnahmefällen von einigen Kassen erstattet.
BfArM erteilt Nachzulassung
Wie Puren mitteilt, hat nun das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Versagung der Nachzulassung im Jahr 2005 nicht rechtens gewesen sei (Az. VG 7 K 146/06). Daraufhin hat das BfArM dem Langzeitnitrat jetzt die Nachzulassung erteilt – mit Wirkung zum 29. Juli 2016. Somit ist Pentalong® 50 mg nicht mehr länger fiktiv, sondern regulär zugelassen. Damit unterliegen die Tabletten auch ab sofort wieder der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Puren kündigt zudem ein neues Packungsdesign an: Bedingt durch die Umfirmierung des Unternehmens werde im 4. Quartal 2016 auch Pentalong® 50 mg im neuen Puren-Design erscheinen. Die bestehenden Pharmazentralnummern für das Produkt bleiben dem Unternehmen zufolge unverändert.
Für Pentalong® 80 mg hatte der Hersteller schon 2014 seine Zulassungsbemühungen aufgegeben. Für dieses Präparat war die fiktive Zulassung zum 20. Mai 2014 erloschen.
7 Kommentare
Pentalong
von Hennig am 18.12.2017 um 12:29 Uhr
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Pentalong 50mg
von gerald wolf am 08.09.2017 um 18:58 Uhr
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Pentalong
von Trenz Andrea am 10.07.2017 um 11:23 Uhr
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Pentalong-Zulassung zu Lasten der GKV
von Uwe Schauer am 11.11.2016 um 17:23 Uhr
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Pentalong
von Klaus Stephan am 11.11.2016 um 10:01 Uhr
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Zulassung von Pentalong
von Engfer, Inge am 26.09.2016 um 11:49 Uhr
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Pentalong Zulassung
von Günter Kuch am 12.09.2016 um 16:07 Uhr
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