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Schon bald will die Versandapotheke DocMorris im baden-württembergischen Hüffenhardt einen Arzneimittel-Abgabeautomaten einrichten. Die Gemeinde ist voll dabei und freut sich, dass die Bürger im Ort wieder Arzneimittel bekommen. Die zuständige Zulassungsbehörde hat von dem Projekt zwar offiziell noch nichts gehört, sieht es aber jetzt schon kritisch. Vielleicht ist sie aber gar nicht zuständig.
In den Räumen der ehemaligen und einzigen Apotheke in Hüffenhardt sind derzeit die Bauarbeiten in vollem Gange. Die lokale Rhein-Neckar-Zeitung berichtet am heutigen Donnerstag, dass das Apotheken-A zwar noch hängt. Schon bald soll es aber der grünen DocMorris-Plakatierung weichen. Geplant ist ein „Digitaler Beratungsservice mit Abholfunktion für Arzneimittel“. Ursprünglich sollte der Abgabeautomat schon im Sommer 2016 in Betrieb gehen. Aufgrund von Verzögerungen beim Umbau peilt DocMorris nun aber das Ende dieses Jahres als Eröffnungstermin an.
Zur Erklärung: Vor einiger Zeit hatte die Apotheke im Ort geschlossen. Nach monatelangen Suchaktionen war es dem Bürgermeister der Stadt nicht gelungen, einen Nachfolger für die Apotheke zu finden. Die niederländische Versandapotheke DocMorris hatte dann das Konzept der Video-Apotheke vorgestellt. In der Gemeinde scheint das Konzept sehr gut anzukommen. Der Gemeinderat hat die Errichtung des Abgabeautomaten mehrfach thematisiert und nicht widersprochen. Zuletzt war das Gemeinde-Gremium sogar einer Einladung nach Heerlen in den Niederlanden gefolgt. Die Mitglieder des Gemeinderates schauten sich dort den Hauptsitz von DocMorris an.
Unklar ist allerdings, wie und ob DocMorris eine Erlaubnis für den Betrieb dieses Automaten bekommt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in der Region dafür zuständig, Apotheken eine Betriebserlaubnis zu erteilen. Gegenüber DAZ.online sagte die Behörde, dass DocMorris noch keine Prüfungsunterlagen eingereicht habe. Deswegen könne man auch offiziell noch nicht sagen, ob die Abgabestelle eine Betriebserlaubnis bekäme oder nicht.
Der Behördensprecher gab jedoch ein paar juristische Hinweise, die die Einstellung des Regierungspräsidiums andeuten. Auf die Frage, welche Anforderungen die Video-Apotheke erfüllen müsste, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, sagte der Sprecher: „Eine Apotheke müsste insbesondere den Regelungen des AMG, des ApoG und der ApBetrO entsprechen. Auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu der Abgabe von Arzneimitteln über Apothekenterminals und zum Verbot der Selbstbedienung (§ 52 AMG) wird hingewiesen.“ Das heißt insbesondere: Ein Apotheker – und nicht etwa eine Kapitalgesellschaft – muss die Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leiten, und Arzneimittel müssen durch pharmazeutisches Personal ausgehändigt werden. Ferner müssen die Räume auch sonst den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung entsprechen. Zudem ist verboten, Arzneimittel durch Automaten in den Verkehr zu bringen, wenn der Kunde das Medikament ohne Einschaltung eines Apothekers nach Bezahlung automatisch erhält. Nicht zuletzt ist das Viavisa-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten.
4 Kommentare
Doc Morris Abgabeautomat
von R. Maucher am 26.04.2017 um 12:45 Uhr
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Pfändung des Warenlagers
von Thomas Mann am 14.12.2016 um 18:33 Uhr
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Arzneimittelautomaten
von Heiko Barz am 12.08.2016 um 11:01 Uhr
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Geld
von Frank ebert am 11.08.2016 um 22:56 Uhr
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