- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Hungerstreik für
In der Justizvollzugsanstalt Würzburg kam es in den vergangenen Wochen zu einem Hungerstreik. Rund 40 Häftlinge forderten das Recht auf eine Substitutionstherapie mit Methadon. Die bayerische Justiz gibt zu, dass es in Würzburg ein Problem gibt: Der dortige Amtsarzt darf die Substitution nicht anordnen.
Am 11. Juli waren rund 40 Insassen der JVA Würzburg in den Hungerstreik getreten. Ihre Hauptforderung: Sie wollten Zugang haben zur staatlichen Substitutionstherapie mit Methadon. Mehrere Lokalzeitungen berichteten über den Streik. Die Männer tranken nur noch Wasser, wurden aber von der Medizinabteilung der JVA überwacht.
Die Gefangenen hatten sich darüber beschwert, dass es in der JVA Würzburg – anders als in anderen bayerischen Gefängnissen – keine Substitutionstherapie gebe. Drogenabhängigen würde lediglich eine Therapie mit einem kalten Entzug angeboten, so die Häftlinge.
Ministerium widerspricht Häftlingen
Das bayerische Justizministerium widerspricht dieser Beschwerde auch nur teilweise. Eine Sprecherin sagte gegenüber DAZ.online, dass man im Rahmen eines „abstinenzorientierten Konzeptes“ auch auf die Substitutionstherapie zurückgreife. Aber: „Primäres Ziel ist und bleibt dabei die Drogenabstinenz.“ Die Ministeriumssprecherin widersprach der Aussage der Häftlinge, dass es Sonderregelungen für einzelne Gefängnisse gebe. Die Substitutionstherapie komme für alle Gefangenen in Betracht, „bei denen eine entsprechende Behandlung gemäß individueller Beurteilung durch den jeweiligen Anstaltsarzt auf der Grundlage der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger von 2010 indiziert ist“.
Ob ein Häftling Methadon erhält oder nicht, müsse von Fall zu Fall entschieden werden, sagte die Sprecherin. Weil die medizinische Entscheidung dem Amtsarzt obliege, wolle das Ministerium auch keinen Einfluss darauf nehmen. Allein deswegen könne man den Forderungen der Streikenden nicht nachkommen.
1 Kommentar
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
von Axel Junker am 13.08.2016 um 7:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.