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Pharmakonzerne zum Apothekenhonorar
Ist das Honorarplus für Apotheker verfassungswidrig?
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller sieht die Honorarsteigerungen für Apotheker in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe kritisch. In seiner Stellungnahme zum Pharma-Gesetz hinterfragt der Verband, ob die Vergütungsanstiege der Apotheker verfassungskonform sind. Auch sonst lässt der Verband kein gutes Haar an dem Referentenentwurf.
Der Entwurf zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) enthält eine Steigerung der Vergütung für Apotheker in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe. Für Rezepturen sollen die Pharmazeuten künftig eine zusätzliche Pauschale von 8,35 Euro erhalten, außerdem winkt ein Plus von einem Euro bei den dreistufigen Arbeitspreisen. Für die Belieferung von T- und BtM-Rezepten sollen Apotheker künftig 2,91 Euro erhalten.
In erster Linie will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem AM-VSG aber die frühe Nutzenbewertung nachbessern sowie weitere Einsparungen im Arzneimittelbereich umsetzen. Den Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) stört es, dass das BMG das Apothekenhonorar mit den Änderungen im Pharma-Bereich verknüpft. In seiner Stellungnahme weist der Verband darauf hin, dass die Bundesregierung hier einen „Verschiebebahnhof“ aufmache.
In dem Papier, das DAZ.online vorliegt, heißt es wörtlich: „Letztlich legt auch die Begründung des Referentenentwurfes nahe, dass die anvisierten Einnahmen durch Herstellerabschlag und Preismoratorium im Sinne eines ‚Verschiebebahnhofs‘ zur Querfinanzierung etwa der Vergütungsanstiege bei Apotheken gedacht sind […].“ Die Pharmakonzerne fragen sich, ob diese Querfinanzierung verfassungskonform ist. Schließlich sei der Gemeinwohlbelang dadurch infrage gestellt. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz sei das „bedenklich“, erklärt der vfa.
Fakt ist: Eine direkte, kausale Verbindung zwischen dem gesteigerten Apothekenhonorar und dem Preismoratorium ist im Referentenentwurf nicht zu erkennen. Das BMG listet lediglich die durch das Gesetz entstehenden Mehrausgaben für die Krankenkassen auf, um danach die Einsparungen zu nennen. Einen inhaltlichen Zusammenhang oder eine Plus-Minus-Rechnung zwischen dem Apothekenhonorar und den Einsparungen gibt es jedoch nicht.
5 Kommentare
Strophanthin
von William-Stephen Taylor am 06.07.2018 um 11:04 Uhr
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Polemik
von Rita Längert am 17.08.2016 um 10:58 Uhr
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Forschende Pharmaunternehmen
von Marc. Schmidt am 16.08.2016 um 19:19 Uhr
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Genau!
von Peter Lahr am 16.08.2016 um 18:37 Uhr
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AW: Richtig! Paralleluniversum Apotheke
von Armin Spychalski am 16.08.2016 um 19:14 Uhr
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