Robert Koch-Institut

Vermehrt Masernfälle bei Asylsuchenden

Remagen - 16.08.2016, 14:50 Uhr

In Einrichtungen für Asylsuchende sind seit Mai 2016 die Masernfallzahlen unter Asylsuchenden deutlich angestiegen. (Foto: dpa).

In Einrichtungen für Asylsuchende sind seit Mai 2016 die Masernfallzahlen unter Asylsuchenden deutlich angestiegen. (Foto: dpa).


Aus Einrichtungen für Asylsuchende wurden in den letzten Wochen zahlreiche Masernfälle, hauptsächlich bei Migranten aus Tschetschenien gemeldet. Dies berichtet das Robert Koch-Institut vergangene Woche im Epidemiologischen Bulletin. 

Seit September 2015 sammeln alle Gesundheitsämter in Deutschland für meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden zusätzliche Angaben, wie etwa Daten zum Geburtsland, zum Zeitpunkt der Einreise und zur Unterbringung in einer Einrichtung für Asylsuchende. Damit lassen sich die etwaige Infektionsströme besser im Auge behalten. Das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin wertet die Daten aus und publiziert dazu jeden Monat einen Bericht über meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland. Jetzt liegt der Report für die erste Jahreshälfte 2016 (Stand: 20. Juli 2016) vor.

Starker Anstieg der Fallzahlen seit Mai

Hiernach gab es in den ersten vier Monaten des Jahres nur drei Fälle. Seit der 20. Meldewoche im Mai 2016 soll die Masernfallzahl unter Asylsuchenden dann insgesamt deutlich angestiegen sein. Ab dieser Woche wurden insgesamt 53 Erkrankte gemeldet, zunächst vorwiegend aus Einrichtungen in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg. Die Betroffenen kamen in erster Linie aus Tschetschenien. In den folgenden Wochen wurden Daten von weiteren Masernfällen auch aus Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg, zum Teil mit Reiserouten über die russische Föderation übermittelt. Die Personen waren bei Erkrankungsbeginn vielfach erst wenige Tage in Deutschland. Das RKI geht deswegen davon aus, dass sie sich schon vor der Einreise angesteckt haben. Eine genaue Auflistung ist in dem Epidemiologischen Bulletin enthalten. 

Quelle: RKI
Das RKI hat die Ausbrüche in einer Tabelle zusammengestellt. 

Quelle im Nordkaukasus

Wie dem Bulletin weiter zu entnehmen ist, hat das Nationale Referenzzentrum Masern, Mumps, Röteln (NRZ) bei den Infizierten eine bestimmte Masern-Variante identifiziert. Diese war im April 2016 erstmals in Inguschetien, einer anderen autonomen Republik der Russischen Föderation im Nordkaukasus, nachgewiesen worden. Sie unterscheidet sich von der bereits seit einigen Jahren im Kaukasus zirkulierenden Variante „D8-Frankfurt-Main“ nur um ein Nukleotid. Die Variante „D8-Frankfurt-Main“ war laut RKI im Jahr 2016 mehrfach in der Russischen Föderation sowie unlängst Mitte Juli – von dort eingeschleppt – auch in Weißrussland aufgetreten. Bei Fällen mit der jetzt gefundenen Variante vermutet das Robert Koch-Institut einen direkten Virusimport aus dem Nordkaukasus. Deswegen könnten auch bei Personen aus anderen Republiken des Nordkaukasus (Dagestan, Inguschetien) vermehrt Masern auftreten, so wird angenommen.

Auf Impfschutz achten

Teilweise waren in den Einrichtungen für Asylsuchende auch Mitarbeiter betroffen. Sie waren in aller Regel ungeimpft, oder die sogenannte „Riegelungsimpfung“ zur Verhinderung der Erkrankung kam zu spät. Das RKI weist darauf hin, dass bei einem Verdacht auf Masern unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informiert werden sollte. Asylsuchende Kinder sollten gegebenenfalls nach ihrer Ankunft so früh wie möglich gegen Masern geimpft werden, und auch die Mitarbeiter in den Einrichtungen sollten auf ihren Impfschutz achten, rät das Robert Koch-Institut.


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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