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Bezahlung für Medikationsplan
Ärzte wollen Honorare für Apotheker-Aufgaben
Ab Oktober sollen Kassenärzte Geld dafür bekommen, wenn sie ihren Patienten einen Medikationsplan erstellen. Die Mediziner handeln derzeit ihr künftiges Honorar für die Pläne mit den Kassen aus. Doch die Gespräche stocken. Es droht die Schiedsstelle. Offenbar fordern die Ärzte Honorar-Anteile für Leistungen, die Apotheker unentgeltlich anbieten sollen.
Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit zur Ausstellung eines Medikationsplanes ins sogenannte E-Health-Gesetz geschrieben. Ab Oktober 2016 sollen Patienten demnach einen auf Papier geschriebenen Plan bekommen, wenn sie danach fragen. Ab 2019 soll es den Medikationsplan dann auch elektronisch geben. Apotheker sind nur am Rande beteiligt: Sie dürfen laut Gesetz auf Wunsch des Patienten Ergänzungen, beispielsweise zu OTC-Einnahmen, nachtragen.
Bis der Medikationsplan an den Start gehen kann, mussten allerdings noch einige wichtige Vereinbarungen getroffen werden. Zunächst mussten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutscher Apothekerverband (DAV) Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sowie ein Verfahren zu seiner Fortschreibung vereinbaren. Fristgerecht hatten sich die Apotheker mit den Ärzten im April auf einen Plan geeinigt – ohne Schiedsstelle.
Landen Ärzte und Kassen vor der Schiedsstelle?
Zwei weitere Vereinbarungen müssen die KBV und der GKV-Spitzenverband treffen. Doch in diesem Bereich gibt es derzeit Probleme. Konkret geht es darum, den Bundesmantelvertrag der Ärzte zu ändern und dort den Versichertenanspruch auf einen Medikationsplan zu etablieren. Außerdem gilt es, im Vergütungskatalog der Kassenärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, einen neuen Eintrag für den Medikationsplan zu schaffen. In der Gebührenordnung, die alle Leistungen enthält, die die Vertragsärzte bei den Kassen abrechnen können, muss sowohl für das Ausstellen des Medikationsplanes als auch für die Medikationsberatung des Arztes ein sogenannter Punktwert festgelegt werden. Mittels dieses Punktwertes berechnet sich dann das konkrete Arzthonorar für diesen beiden Positionen.
Eigentlich hätten sich Kassen und Ärzte bis Ende Juni einigen müssen. Gegenüber der „Ärzte Zeitung“ gab KBV-Vize Regina Feldmann nun aber zu, dass die Verhandlungsforderungen sehr weit auseinander liegen. „Derzeit sind wir in Sachen Honorar mit dem GKV-Spitzenverband noch weit auseinander. Wenn wir uns nicht einigen können, dann muss wohl das Bundesschiedsamt eingeschaltet werden“, erklärte Feldmann.
Angemessene Vergütung für Apotheker-Aufgaben
Weiterhin forderte Feldmann für den Medikationsplan eine angemessene Vergütung. „Wenn der Medikationsplan die Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöhen soll, muss er umfassend und verantwortungsvoll erstellt werden“ betonte die KBV-Vize in der „Ärzte Zeitung“.
Feldmann stellte dabei zumindest indirekt auch klar, dass sie den Apothekern wenig Raum lassen will, sich an den Medikationsplänen zu beteiligen. Mit Blick auf die Höhe des Arzthonorars sagte sie nämlich, dass die Mediziner auch die Medikamente erfragen und dokumentieren müssten, die die Patienten sich „in der Apotheke gekauft oder von anderen Kollegen verordnet bekommen haben“. Dass die Apotheker laut E-Health-Gesetz ihre Informationen über OTC-Arzneimittel selbst in die Medikationspläne eintragen können, verschweigt Feldmann.
Aus Apotheker-Sicht sind dieser Konflikt und die Aussagen der KBV dazu gleich doppelt ärgerlich. Erstens pocht die KBV in den Verhandlungen ganz offensichtlich darauf, Honorare für Aufgaben zu kassieren, die die ABDA gerne in Apothekerhand gesehen hätte – und für Leistungen, die eigentlich von Apothekern (unentgeltlich) angeboten werden könnten. Zweitens machen sich die Mediziner mit dem Medikationsplan eine nicht zu unterschätzende, neue Verdienstquelle auf, die die ABDA ebenfalls gerne für Apotheker ermöglicht hätte.
Erst vor wenigen Wochen hatte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) berechnet, dass rund 20 Millionen GKV-Versicherte Anspruch auf den Plan haben, weil sie mehr als drei Arzneimittel täglich einnehmen.
8 Kommentare
Ganz dumm gefragt...
von Claudia Wegener am 28.08.2016 um 19:16 Uhr
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Welche Chancen haben wir in der Sache Medi-Plan?
von Katrin Fürstenau am 24.08.2016 um 17:03 Uhr
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Leistung muss bezahlt werden
von Sven Larisch am 22.08.2016 um 12:04 Uhr
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AW: Einfache Rechnung
von Armin Spychalski am 24.08.2016 um 14:58 Uhr
Honorar für Mediplan
von Uwe Hansmann am 20.08.2016 um 11:37 Uhr
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AW: Immer das Gleiche
von Bernd Jas am 20.08.2016 um 14:32 Uhr
"Leistung soll sich lohnen!": Weshalb gilt das nur für Ärzte?
von Armin Spychalski am 20.08.2016 um 11:04 Uhr
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Alle Macht den Ärzten?
von Dr. Stephan Hahn am 20.08.2016 um 8:34 Uhr
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