NRW-Gesundheitsministerin Steffens

Scharfe Kritik an Gröhe wegen Heilpraktiker-Gesetzen

Stuttgart - 22.08.2016, 09:00 Uhr

Inzwischen wieder offen: Nach dem Tod dreier Patienten versiegelte die Polizei die Tür der „Biologischen
Krebsklinik“. (Foto: dpa)

Inzwischen wieder offen: Nach dem Tod dreier Patienten versiegelte die Polizei die Tür der „Biologischen Krebsklinik“. (Foto: dpa)


Im Landtag muss sich NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens angesichts der toten Krebspatienten für laxe Regeln rechtfertigen. Gegenüber DAZ.online verweist sie jedoch auf Berlin: Seit sechs Jahren fordere sie strengere Regeln im Bund. Trotz eines einstimmigen Votums der Landesminister habe Gröhe sich bisher nicht bewegt, kritisiert Steffens.

Nach dem Tod mindestens dreier Krebspatienten eines Heilpraktikers kurz nach einer umstrittenen Therapie, forderten Politiker, dass die Gesetze für Heilpraktiker verschärft werden. Wer trägt die politische Verantwortung dafür, dass Alternativmediziner wie Klaus R. in Brüggen-Bracht mit umstrittenen Methoden behandeln – und immer wieder Patienten schädigen?

In einer Kleinen Anfrage kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP in Nordrhein-Westfalen, Susanne Schneider, die aktuelle Lage – und setzt Gesundheitsministerin Barbara Steffens unter Druck. Die FDP-Politikerin weist darauf hin, dass Heilpraktiker ohne einheitliche Ausbildung Injektionen setzen oder offene Wunden behandeln dürfen. Sie sei auch von Steffens „sehr enttäuscht“, da sie sich bisher nicht öffentlich geäußert habe, erklärt sie in einer Stellungnahme. „Fühlt sie sich etwa als bekennende Anhängerin von Homöopathie und alternativer Medizin selbst infrage gestellt?“, frägt Schneider.

Auf Nachfrage äußert sich Steffens nun – und verweist darauf, dass die Ergebnisse der Ermittlungen abzuwarten seien, bis die Vorfälle bewertet werden können. Gleichzeitig schiebt sie den schwarzen Peter nach Berlin. „Unabhängig von diesem Fall brauchen wir ein zeitgemäßes Bundes-Heilpraktikergesetz“, erklärt Steffens – und ist damit auf der Linie von Gesundheitspolitikern der Bundestags-Fraktionen, die gegenüber DAZ.online Gesetzesverschärfungen forderten.

Weitreichende Kompetenzen – aber keine Vorgaben

„Es besteht erheblicher Reformbedarf im Heilpraktikerwesen“, sagt die Ministerin. Wichtig sei, das Heilpraktiker-Gesetz von 1939 durch einen formalen Gesetzgebungsprozess „den Anforderungen unseres modernen Gesundheitswesens anzupassen“.

Problematisch ist nach Ansicht von Steffens vor allem, dass es im Gegensatz zu anderen Gesundheitsfachberufen kein Berufsgesetz und keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung gibt. Es seien weder die Ausbildungsinhalte und Ziele noch Dauer oder Zugangsvoraussetzungen geregelt. Auch gäbe es keine staatliche Abschlussprüfung, betont Steffens. Obwohl Heilpraktiker ähnlich weitreichende Kompetenzen wie Ärzte haben, enthalte das Gesetz keine Vorgaben, welches Grundwissen und welche Grundkompetenzen Heilpraktiker haben müssen, wie sie kritisiert. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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