Apothekervergütung

ABDA gibt Honorarforderungen auf

Zur Stunde bespricht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit den Fachverbänden – darunter auch die ABDA – das geplante Pharma-Gesetz. Die ABDA begrüßt zwar die Honorarerhöhungen in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe. Überraschenderweise hat sie aber zwei zentrale Forderungen beim Rezepturhonorar aufgegeben.

ABDA gibt Honorarforderungen auf

Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) bringt für die Apotheker die erste Honorarerhöhung seit Jahren mit sich: Für Rezepturen soll es ein neues Fixhonorar in Höhe von 8,35 Euro geben, von dem allerdings noch der Kassenabschlag abgezogen werden muss. Zudem sollen die Arbeitspreise jeweils um einen Euro ansteigen. Für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, zum Beispiel Betäubungsmittel, sollen die Apotheker künftig 2,91 Euro statt 26 Cent erhalten.

Am heutigen Dienstag treffen sich im BMG alle betroffenen Fachverbände, um ihre Meinung zum AM-VSG kund zu tun. Die meisten Verbände hatten in der vergangenen Woche bereits ihre schriftliche Stellungnahme veröffentlicht. Der GKV-Spitzenverband hatte beispielsweise gefordert, die 3-Prozent-Marge der Apotheker zu deckeln, um die Mehrausgaben für die Honorarerhöhung der Apotheker zu refinanzieren. Die ABDA hingegen verzichtete darauf, ihre Positionen zum AM-VSG vorab schriftlich zu veröffentlichen. Inzwischen liegt DAZ.online die Stellungnahme aber vor.

Wo sind die alten Honorarforderungen?

Auffällig ist, dass die Meinung der ABDA zu dem für die Apotheker relevantesten Teil des Gesetzes sehr kurz ausfällt. In der Einleitung der Stellungnahme heißt es lediglich, dass man die „vorgesehenen Regelungen zur Erhöhung der Vergütung bei Rezepturen und bei dokumentationspflichten Arzneimitteln“ begrüße. Und weiter: „Die nun vorgeschlagene Vergütungserhöhung wird zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit Rezepturarzneimitteln beitragen. Dabei wird die Vergütung aber auch in Zukunft ganz überwiegend nicht kostendeckend sein. Die öffentlichen Apotheken erbringen diese Versorgung im Rahmen ihrer Gemeinwohlverpflichtung.“

Erst im Mai hatte die ABDA allerdings viel weitreichendere Forderungen zum neuen Rezepturzuschlag aufgestellt. Damals teilte man dem BMG mit, dass das Fixhonorar für Fertigarzneimittel komplett auf die Bezahlung im Rezepturbereich übertragen werden solle – inklusive der 3-Prozent-Marge und dem Zuschlag für den Nacht- und Notdienstfonds. Diesem Wunsch entsprach das BMG jedoch nicht: Im Referentenentwurf steht zwar, dass für Rezepturen auch in Zukunft ein Fixhonorar von 8,35 Euro gelten solle, von dem der Kassenabschlag noch abzuziehen sei. Dass pro Rezeptur noch 16 Cent in den Notdienstfonds wandern oder die 3-Prozent-Marge ebenfalls auf die Rezepturvergütung anzuwenden sei, steht aber nicht in dem Entwurf.

Bei der ABDA scheint man mit dieser vorliegenden Version der Honoraranpassung aber zufrieden zu sein. Denn die Stellungnahme enthält keine weiteren Forderungen zu den Neuregelungen beim Apothekenhonorar.

Importquote, Rabattverträge, Zyto-Verträge, pharmazeutische Dienstleistungen

Allerdings äußert sich die ABDA zu mehreren anderen Maßnahmen, die das BMG mit dem AM-VSG umsetzen möchte. Die ABDA kritisiert unter anderem die folgenden Punkte:

  • Erfüllungsfrist bei Rabattverträgen. Laut Entwurf sollen Generikahersteller zwischen dem Zuschlag von der Krankenkasse und dem Belieferungsbeginn sechs Monate Zeit bekommen, um sich auf die Herstellung vorzubereiten. Die ABDA weist daraufhin, dass die Frist auch auf die Apotheken übertragen werden müsse. Die Apotheker seien zum Austausch verpflichtet, sobald der Rabattvertrag gelte. Diese Austauschpflicht müsse während der sechsmonatigen Frist pausieren, so die Forderung.
  • Umsatzschwelle für neue Arzneimittel.
  • Formfehler auf Rezepten.
  • Importquote.
  • Pharmazeutische Dienstleistungen.
  • Zyto-Verträge.
  • Rabattverträge.

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