Stellungnahme zum AM-VSG

Auch Zyto-Apotheker fordern ein Ende der Selektivverträge

Berlin / Stuttgart - 23.08.2016, 15:30 Uhr

Ausschreibungen sollen für Chaos sorgen: Fehlende Chemotherapien, unbefüllte Infusionsbestecke und unbeschriftete Spritzen wurden geliefert. (Foto: Fotolia / showcake)

Ausschreibungen sollen für Chaos sorgen: Fehlende Chemotherapien, unbefüllte Infusionsbestecke und unbeschriftete Spritzen wurden geliefert. (Foto: Fotolia / showcake)


Der Verband der Zytostatika-herstellenden Apotheker hat am Dienstag erneut die Abschaffung der Selektivverträge über die Zytostatikaherstellung gefordert. Die Ausschreibungsmodelle zerstörten die wohnortnahe Versorgung der Patienten, außerdem verkenne sie die Patientenautonomie, heißt es in der Stellungnahme. 

„Die Zytostatikaversorgung ist eindeutig nicht dafür geeignet, sie dem Ausschreibungsregime der Krankenkassen zu unterstellen.“ In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG ) positioniert sich der Verband der Zytostatika-herstellenden Apotheker (VZA) erneut klar gegen die Zytostatika-Selektivverträge. Die Ausschreibungsmodelle zerstörten die wohnortnahe Versorgung der Patienten, die zur Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung aus Qualitätsgesichtspunkten und zur Vorbeugung einer Ressourcenverschwendung gerade gestärkt werden sollten, so der VZA in einer Pressemitteilung. Hinzu komme, „dass Ausschreibungen die Patientenautonomie verkennen. Auch krebskranke Patienten dürfen nach der Gesetzeslage entscheiden, wer sie behandelt und mit Arzneimitteln versorgt“, so der Verband.

Statt Exklusivverträgen sollten die kollektivvertraglichen Regelungen in der Hilfstaxe gestärkt werden, schlägt der VZA vor. Diese hätten in den vergangenen Jahren schon zu erheblichen Einsparungen für alle Krankenkassen geführt. Andererseits blieben dabei aber die bewährten Strukturen der Versorgung erhalten. 

Um weiter und kontinuierlich Einsparungen für die Versicherten aller Krankenkassen zu erzielen, fordert der VZA eine regelmäßige Überprüfung der in der Hilfstaxe vereinbarten Preise. Außerdem sollen die Auskunftsansprüche in § 129 Abs. 5c SGB V gestärkt werden, damit gewichtete Durchschnittspreise ermittelt werden können. Konkret fordert der VZA, die Preise in der Hilfstaxe künftig als feste Preise (beispielsweise in mg) zu vereinbaren sowie diese mindestens einmal jährlich zu überprüfen und an die geänderte Marktlage anzupassen.



Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.