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Empfehlungen der Bundesregierung
Eine „Reiseapotheke“ zur zivilen Verteidigung
Wie soll sich die Bevölkerung auf Katastrophenfälle vorbereiten? Innenminister Thomas de Maizière stellte am heutigen Mittwoch seine Pläne vor – die anders als teilweise wahrgenommen – nicht zu Hamsterkäufen raten sollten, wie er betont. Stattdessen seien die Empfehlungen mit Tipps zur Reiseapotheke vergleichbar.
Nach mehr als 20 Jahren überarbeitete die Bundesregierung ihr Konzept für die zivile Verteidigung, mit der sich das Land für einen Katastrophenfall wappnen will. Zusammen mit dem „Konzept der Bundeswehr“ soll das Dokument, welches Bundesinnenminister Thomas de Maizière am heutigen Mittwoch in Berlin vorstellte, Teil der „Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung“ sein. Es sieht vor, wie im Notfall die Energieversorgung, Ernährung und Arzneimittelversorgung gewährleistet werden kann. „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“, sagte der Minister.
Bei der Pressekonferenz sah er sich angesichts anderer Vermutungen genötigt, grundlegende Fragen zu klären: „Die Wiedereinführung der Wehrpflicht steht nicht zur Debatte“, betonte de Maizière. Die in den vergangenen Tagen durch die Medien geisternden Listen, wie viele Kilogramm Nudeln oder Trockenpflaumen Haushalte vorhalten sollten, werden vom Ernährungsministerium erarbeitet. Das Konzept des Innenministeriums bleibt stattdessen auf der allgemeinen Ebene und sagt beispielsweise aus, dass Notbrunnen im Krisenfall die Trinkwasserversorgung gewährleisten sollen. Die Bundesregierung rate nicht zu Hamsterkäufen, betonte de Maizière – und verglich die Empfehlungen stattdessen mit Ratschlägen für eine Reiseapotheke.
Hausapotheke für medizinischen Eigenbedarf
Auf zwei der 70 Seiten geht das Dokument auch auf die medizinische Notfallversorgung ein. „Die Bevölkerung soll durch geeignete Maßnahmen angehalten werden, für den Eigenbedarf vorzusorgen“, erklärt das Innenministerium recht allgemein. Dabei verweist es auf Hausapotheken und Vorräte an regelmäßig benötigten Medikamenten, welcher von Privathaushalten angelegt werden sollte.
Auch ansonsten hält das Dokument für Apotheken nichts Überraschendes bereit. „Die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten erfolgt dezentral über eine Vielzahl von Apotheken und Großhändlern“, stellt das Innenministerium fest – und verweist auf die Apothekenbetriebsordnung. Diese verpflichte Apothekenleiter, Arzneimittel und Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge von mindestens dem durchschnittlichen Bedarf einer Woche bereitzuhalten. Darüber hinaus sind in der Apotheke ohnehin einige, für einen medizinischen Notfall erforderliche Arzneimittel vorrätig zu halten.
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Zeitpunkt
von Frank ebert am 25.08.2016 um 0:12 Uhr
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