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Anträge zum DAT 2016
Das werden die Highlights des Apothekertags
Die ABDA-Datenbank in einer Handy-App, mehr Geld für pharmazeutische Dienstleistungen, die ABDA auf gesundheitspolitischen Kongressen und die Öffentlichkeitsarbeit der Standesvertretung – das könnten einige der berufspolitischen Highlights auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag werden. DAZ.online erklärt die spannendsten Anträge zum DAT in München.
Die Hauptversammlung der Apotheker trifft sich einmal jährlich auf dem Deutschen Apothekertag (DAT). Jede Kammer und jeder Verband benennt vor dem DAT mehrere Delegierte, die über die eingereichten Anträge der ABDA-Mitgliedsorganisationen abstimmen dürfen. Die Aufgabe der Hauptversammlung ist die berufspolitische Willensbildung innerhalb der Apothekerschaft. Mit dem Beschluss von Anträgen sollen die grundsätzlichen Ziele der Lobby-Arbeit der ABDA festgelegt werden. Daher sind auch alle Beschlüsse für das Handeln der ABDA verpflichtend.
In den vergangenen Tagen hat die ABDA das Antragsbuch an ihre Mitgliedsorganisationen verschickt. Das Buch enthält alle von den Verbänden und Kammern eingereichten Anträge, die von der ABDA zur Abstimmung zugelassen wurden. Auch der geschäftsführende Vorstand der ABDA selbst kann Anträge erstellen und einreichen. Die Anträge sind dabei in mehrere thematisch sortierte Kapitel unterteilt.
Neben den gesundheitspolitischen Reden (unter anderem von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe) könnten das die Highlights der mehrtägigen Antragsberatung werden:
Im Kapitel „pharmazeutische Kompetenz“ geht es in erster Linie um das von der Hauptversammlung schon beschlossene Leitbild „Apotheke 2030“. Der ABDA-Vorstand und die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen fordern die Bundesregierung beispielsweise auf, die Kompetenzen der Pharmazeuten zu nutzen und dafür zu sorgen, dass Apotheker und Ärzte beim Medikationsplan gleichberechtigte Partner werden. Mehrere ähnliche Anträge beschäftigen sich ebenfalls mit dem Medikationsplan und der damit verbundenen Honorierung für Apotheker.
Der Medikationsplan dürfte somit also eines des größten Gesprächsthemen werden. Derzeit ist im E-Health-Gesetz vorgesehen, dass Apotheker auf Patientenwunsch die vom Arzt erstellten Pläne ergänzen dürfen – und dafür kein Geld abrechnen können.
2 Kommentare
Anträge zum Brüsselurteil?
von Heiko Barz am 02.09.2016 um 18:41 Uhr
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Na, da wollen wir 'mal sehen ......
von Gunnar Müller, Detmold am 02.09.2016 um 18:04 Uhr
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