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Analyse zum Deutschen Apothekertag
Wo bleiben die Honorarforderungen?
Zum Deutschen Apothekertag 2016 wurde kein Antrag mit den Honorarforderungen der Apotheker vorgelegt. Das Thema Honorierung kommt in den Anträgen nur am Rande vor, wundert sich Thomas Müller-Bohn.
Das Antragsheft für den bevorstehenden Deutschen Apothekertag enthält einigen interessanten Diskussionsstoff. Doch die größte Überraschung ist wohl eher, welches Thema dort nicht vorkommt: Einen Antrag mit klar formulierten Honorarforderungen gibt es nicht!
Das Thema Honorierung findet sich versteckt in dem sehr allgemein gehaltenen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands, Planungssicherheit zu schaffen und die Arzneimittelversorgung zu sichern. In der Begründung zu diesem Antrag werden verlässliche ordnungspolitische, klare ökonomische und sinnvolle fachliche Rahmenbedingungen gefordert. Im Absatz zu den ökonomischen Aspekten wird festgestellt, dass die Apotheken einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine regelmäßige Überprüfung ihrer Honorierung brauchen, zu der auch eine verlässliche Berechnungsmethode gehöre. Außerdem werden dort gezielte Steuerungsimpulse für versorgungskritische Leistungen wie Nacht- und Notdienst, Rezepturen und Betäubungsmittel gefordert.
Vorschlag für Zytostatikahonorierung
Auch in anderen Anträgen kommt das Thema Honorierung nur als Teilaspekt vor. Für die Medikationsanalyse und das Medikationsmanagement sei ein Honorierungsmodell nötig. Im Zusammenhang mit der Zytostatikaversorgung wird zudem ein angemessenes Honorar für die Herstellung und die Abgabe von Zytostatikazubereitungen gefordert. Interessant ist hier die ausdrückliche Erwähnung von Herstellung und Abgabe. Damit werden auch Apotheken berücksichtigt, die diese Zubereitungen durch andere herstellen lassen. Gemäß diesem Antrag der Apothekerkammer Berlin sollen die Apotheken für diese Leistungen honoriert werden, während die Kostenträger mit den Anbietern der Ausgangsstoffe über die Preise für die Substanzen verhandeln sollten. In dem Antrag wird dies mit Rabattverträgen verglichen. Leider geht der Antrag nicht darauf ein, wie Verwürfe minimiert werden können, wenn für verschiedene Krankenkassen Substanzen unterschiedlicher Hersteller eingesetzt werden sollen. Dabei drohen mehr Kosten zu entstehen, als mit Rabattverträgen eingespart werden könnten. Doch so wichtig diese Fragen für die Zytostatikaversorgung sind, bleibt dies für die Honorierung insgesamt nur eine Randnotiz.
3 Kommentare
Was für eine Frage...
von Christiane Patzelt am 07.09.2016 um 13:36 Uhr
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AW: Honorarforderung
von Dirk Krüger am 08.09.2016 um 10:51 Uhr
Honorarforderung
von Zeimke Michael am 07.09.2016 um 9:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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