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Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über das Antidepressivum Opipramol für eine Frau, die unter Angstattacken leidet.
Formalien-Check
Die Kundin löst ihr Rezept einige Tage nach der Ausstellung ein. Sie bekommt das Arzneimittel zum ersten Mal verordnet. Seit mehreren Wochen leidet sie unter seltsamen Angstattacken. Vor allem abends und nachts überkommen sie Panikattacken oder auch wenn zu viele Leute um sie herum sind, wie zum Beispiel beim Einkaufen.
Verordnet sind 50 Filmtabletten Opipramol beta® 50 mg unter Angabe der Pharmazentralnummer. Das Rezept ist vollständig und eindeutig. Der fehlende Status muss nicht nachgetragen werden. Das verordnete Präparat ist außer Vertrieb. Prinzipiell dürfen Restbestände (Lagerware) abverkauft werden, solange das Produkt zu dem Zeitpunkt noch „verkehrsfähig“ ist. Im aktuellen Fall ist jedoch die N2-Packung eines Rabattpartners abzugeben, da die Ärztin den Aut-idem-Austausch nicht ausgeschlossen hat.
Die von der Ärztin angegebene Dosierung von „zwei Tabletten zur Nacht“ ist auf die Packung zu übertragen.
Die Kundin ist gebührenpflichtig. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
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