Neues Gutachten im Kassenärzte-Skandal

Ex-Chef der KBV bekam 10.000 Euro „Benzinkostenpauschale“

Berlin - 13.09.2016, 18:00 Uhr

Der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)

Der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)


„Nicht nachvollziehbare“ Geländewagen-Kosten und Benzinpauschalen von 10.000 Euro: Ein Gutachten wirft weitere Vorwürfe gegen Chefs und Mitarbeiter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreuevorwürfen auch gegen den aktuellen Vorsitzenden Andreas Gassen.

Bösgläubiges Handeln, Untreue in einem besonders schweren Fall und kaum zu prognostizierende Risiken: Ein DAZ.online vorliegendes Rechtsgutachten zum Dienstvertrag des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, ergibt neue Verdachtsmomente gegen diesen wie auch seine Ehefrau oder den aktuellen KBV-Chef Andreas Gassen.

Im Detail beleuchtet das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Gutachten unter anderem eine bisher unbekannte Dienstwagenaffäre. Nachdem seine neue Stellvertreterin Regina Feldmann sich einen Dienstwagen stellen ließ, stieg auch Köhler um, der zuvor offenbar immer auf Taxis gesetzt hatte. Die Fahrten zwischen Wohnung und KBV erfolgten laut „Berliner Morgenpost“ im weißen Mercedes-Geländewagen, dessen Genehmigung und Finanzierung wirtschaftlich „nicht nachvollziehbar“ sei, wie die Gutachter der Anwaltskanzlei Luther bemängeln. Die üblichen Genehmigungsgremien wurden umgangen, die Leasingraten wurden wie Taxiquittungen erstattet, wie sich dem Gutachten entnehmen lässt.

Durch nichts zu rechtfertigen

Köhler erhielt darüber hinaus eine fünfstellige Summe für Spritausgaben. „Selbst wenn man die Übernahme einer auch in der Höhe durch nichts zu rechtfertigenden Benzinkostenpauschale von EUR 10.000,00 (…) außer Acht lässt, dürfte eine entsprechende Zusage – bereits aus materiellen Gesichtspunkten – gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen und damit nichtig sein“, stellen die Juristen fest. Sie gehen von einem geschätzten Gesamtschaden von mindestens rund 27.500 Euro aus – nur in dieser Sache.

Hinzu kommen die bereits bekannten unrechtmäßigen Gehaltssteigerungen und Ruhestandsbezüge, die vielfach Köhlers in der KBV arbeitende Ehefrau genehmigte. Darüber hinaus geht es um eine Rechtsschutzversicherung, die zulasten der Selbstverwaltungs-Organisation in unbegrenzter Höhe abgeschlossen wurde, und eine Haftpflichtversicherung mit Übernahme auch von Privat-Schäden  



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

KBV und andere

von Holger Hennig am 14.09.2016 um 8:04 Uhr

Selbstverwaltung = Selbstbedienungsladen? Scheint so!

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