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Minoxidil
Haarwuchsmittel verursacht schwere allergische Reaktionen
Die Packungsbeilagen für extern-appliziertes Minoxidil müssen aktualisiert werden: Das meldet die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker. Aktuell fehlen noch Hinweise, dass bei der Anwendung des Haarwuchsmittels, das rezeptfrei in der Apotheke erhältlich ist, schwere allergische Reaktionen auftreten können.
Der Zusammenhang der Anwendung von Minoxidil (Regaine®) auf der Kopfhaut bei androgenetischer Alopezie und lokalen Hautreaktionen ist allgemein bekannt. Der ursprünglich als Antihypertonikum eingesetzte Wirkstoff kann aber offensichtlich auch Angioödeme, allergische Ödeme sowie Überempfindlichkeitsreaktionen verursachen. Das geht aus Post-Marketing-Beobachtungen hervor. Eine Kausalität zwischen der Anwendung des Arzneimittels und den Reaktionen ist wahrscheinlich.
Der Humanarzneimittelausschuss der europäischen Arzneimittelbehörde EMA hat daher jetzt die Änderung der Gebrauchsinformation empfohlen. In Zukunft soll der Zusammenhang zwischen Überempfindlichkeits- und allergischen Reaktionen und der Anwendung von Minoxidil auf der Kopfhaut in der Produktinformation enthalten sein.
Am Nutzen-Risiko-Verhältnis ändert sich nichts
Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Präparate bleibt aber unverändert. Neben Finasterid (Propecia®) ist Minoxidil der einzige Wirkstoff, für den die Wirksamkeit bei androgenetischer Alopezie in Studien nachgewiesen werden konnte. Allerdings gilt für beide Wirkstoffe: Was weg ist, ist weg. Die Substanzen können lediglich den Haarverlust verlangsamen, aber kein verlorenes Haar zurückbringen.
Treten bei der Anwendung von Minoxidil Symptome auf, die Anzeichen einer schweren allergischen Reaktion sein können, muss sofort ein Arzt aufgesucht werden. Apotheker sollen Anwender informieren, welche Symptome das sein können: zum Beispiel Schwellungen des Gesichts, der Lippen oder des Rachens, die das Schlucken oder Atmen beschweren.
Zudem weist die AMK darauf hin, dass unerwünschte Wirkungen, die im Zusammenhang mit einer externen Minoxidil-Behandlung auftreten, gemeldet werden sollen. Zulassungsinhaber sind angehalten, bis zum 2. November 2016 die aktualisierten Produktinformationen beim BfArM einzureichen.
2 Kommentare
Minoxidil
von Agnes Hemmerijckx am 16.07.2019 um 9:53 Uhr
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Nebenwirkungen Regaine
von Elisabeth Verschoren am 05.04.2019 um 17:34 Uhr
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