- DAZ.online
- News
- Politik
- Rx-Boni-Urteil am 19. ...
Noch einen Monat muss die Apothekenbranche warten, bis der Europäische Gerichtshof ein weiteres, richtungsweisendes Urteil fällt. Nach Informationen von DAZ.online will das Gericht am 19. Oktober 2016 seine Entscheidung in Sachen Rx-Boni für ausländische Versandapotheken bekannt geben.
Am 19. Oktober soll es nach Informationen von DAZ.online soweit sein: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird im Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung sein Urteil fällen. Dabei steht die Arzneimittelpreisverordnung auf dem Spiel. Die Frage ist: Gelten die deutschen Fix-Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für EU-ausländische Versandapotheken? Die Deutsche Parkinson Vereinigung hatte bei ihren Mitgliedern für besondere Boni bei einer Rezepteinlösung bei DocMorris geworben. Das beanstandete die Wettbewerbszentrale. Der Fall landete – obwohl die Rechtsfrage eigentlich schon durch den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes geklärt schien – vor dem EuGH.
Nach der mündlichen Verhandlung im März hatte der polnische Generalanwalt Maciej Szpunar seine Schlussanträge Anfang Juni veröffentlicht. Er vertritt die Auffassung, dass das Rx-Boni-Verbot für DocMorris & Co. nicht mit Europarecht – genau genommen dem freien Warenverkehr – vereinbar ist. Selbst wenn deutschen Apotheken solche Boni verboten blieben: Ihren ausländischen Mitbewerbern müssten sie zugestanden werden.
Gericht nicht an Schlussanträge gebunden
Das Gericht ist an die Schlussanträge nicht gebunden. Es folgt ihnen aber in der Mehrzahl der Fälle. Anders war es beispielsweise beim EuGH-Urteil im ersten DocMorris-Streit, damals ging es um die Zulässigkeit des Versandhandels. Die Generalanwältin hielt das deutsche Versandverbot für Arzneimittel für europarechtswidrig. Das Gericht differenzierte: Ein Rx-Versandverbot, das ein Mitgliedstaat aus Gründen Gesundheitsschutzes erlassen hat, könne durchaus zulässig sein. Lediglich für OTC-Arzneimittel dürfe es ein solches Verbot nicht geben. Im zweiten DocMorris-Verfahren, in dem das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken zu prüfen war, plädierte der Generalanwalt für eine Vereinbarkeit mit dem Europarecht – und das Gericht folgte ihm.
Wenige Tage vor der Urteilsverkündung im dritten DocMorris-Verfahren vor dem EuGH werden in München der Deutsche Apothekertag und die Expopharm stattfinden. Die Spannung dürfte groß sein. Denn wenn die Luxemburger Richter die Rx-Preisbindung für EU-ausländische Apotheken kippen, steht für einige Beobachter auch die Regelung für deutsche Apotheken auf der Kippe. Es wäre ein Fall von Inländerdiskriminierung – und sicher gibt es streitbare Apotheken, die diese nicht auf sich sitzen lassen wollen.
Die ABDA hat sich in dieser Frage bislang allerdings sehr defensiv gezeigt: ABDA-Chefjurist Lutz Tisch hatte beispielsweise betont, dass die ABDA keinen Plan B erarbeiten müsse, der im Falle eines für sie negativen Urteils greife. Erst nach dem Urteil wolle man sich zu etwaigen Konsequenzen äußern, hieß es.
4 Kommentare
Ein wenig die Nachrichten gehört..
von Christiane Patzelt am 20.09.2016 um 10:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Es gibt keine Hoffnung.
von Alexander Fischer am 20.09.2016 um 19:10 Uhr
Dann .....
von gabriela aures am 19.09.2016 um 16:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
19. Oktober
von Frank ebert am 19.09.2016 um 15:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.