Prozess in Mönchengladbach

Apotheker gesteht Betrug mit Luftrezepten

Berlin - 22.09.2016, 10:50 Uhr

Vor dem Amtsgericht Mönchengladbach muss sich derzeit ein Apotheker wegen des Betrugs mit „Luftrezepten“ verantworten. (Foto: dpa)

Vor dem Amtsgericht Mönchengladbach muss sich derzeit ein Apotheker wegen des Betrugs mit „Luftrezepten“ verantworten. (Foto: dpa)


Ein Apotheker und ein weiterer Mann aus Krefeld haben die AOK Rheinland/Hamburg mit Luftrezepten um mehr als 110.000 Euro betrogen. Dafür müssen sie sich jetzt vor Gericht verantworten. Die Angeklagten könnten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Ein 45-jähriger Apotheker und sein 69-jähriger Komplize sind wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen schweren Betruges zulasten der AOK Rheinland/Hamburg in 26 Fällen angeklagt. Am gestrigen Mittwoch war Prozessauftakt am Amtsgericht Mönchengladbach.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die AOK mit sogenannten „Luftrezepten“ betrogen zu haben: Der Komplize des Apothekers habe einzelne Personen dazu gebracht, an einem Tag, teilweise binnen weniger Stunden, verschiedene Ärzte aufzusuchen und sich von diesen für die gleiche Erkrankung ein hochpreisiges Arzneimittel verordnen zu lassen. So kamen pro „Patient“ schon mal sieben Rezepte zusammen. Die Verordnungen übergab der Mitangeklagte dann gebündelt dem Apotheker, der sie mit der Kasse abrechnete. Ausgegeben wurden die Arzneimittel jedoch nie. Das von der Kasse gezahlte Geld teilten die beiden Männer unter sich auf. Drei Jahre lief die Masche – doch nach einem fehlgeschlagenen Anwerbungsversuch eines „Patienten“ flog sie auf.

Apotheke aufgegeben, Privatinsolvenz beantragt

Die Ermittlungen dauerten eine Weile, die Aufklärung war nicht einfach. Obwohl der Apotheker sich schon im Ermittlungsverfahren geständig gezeigt hatte. Sein Verteidiger erklärte zum Prozessauftakt, dass sein Mandant mittlerweile 80.000 Euro an die AOK zurückgezahlt habe. Auch seine Apotheke in Krefeld habe er verkauft und die Betriebserlaubnis zurückgegeben, die Privatinsolvenz sei beantragt. Sein Komplize zeigte sich während der Ermittlungen noch nicht auskunftsfreudig.

Deal mit der Staatsanwaltschaft?

Dennoch könnte das Verfahren am Ende vergleichsweise glimpflich für die Angeklagten ausgehen – jedenfalls Bewährungsstrafen sind durchaus möglich. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online erklärte, regte das Gericht im gestrigen Termin an, über eine Verständigung nachzudenken. Die beiden Angeklagten könnten noch detailliertere Aussagen machen, die auch zu den Personen führen, die die Rezepte bei den Ärzten besorgt haben.

Bis zum nächsten Termin vor Gericht, der für den 5. Oktober angesetzt ist, sollen sich die Verteidiger mit ihren Mandanten beraten, ob sie hierzu bereit sind. Wenn ja, wird es ebenfalls zu einer Verurteilung wegen Betrugs kommen. Eine Verständigung kann lediglich über ein geringeres Strafmaß erfolgen. Für einen schweren Betrug sieht § 263 Abs. 3 Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Da es sich hier um 26 Einzeltaten handelt, muss eine Gesamtstrafe gebildet werden. Für eine Bewährungsstrafe darf diese allerdings zwei Jahre nicht übersteigen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

LUFTREZEPTE

von Alexander Zeitler am 25.09.2016 um 20:18 Uhr

Wenn er einen deal bekommt, ok.
Ansonsten KEIN Mitlleid mit solchen Kollegen!!
so einer versaut uns das letzte bisschen guten Ruf, den wir noch haben.

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