Änderung AMVV

Rezeptfrei – Nasensprays mit Fluticason und Mometason

23.09.2016, 16:35 Uhr

Bei Heuschnupfen:  Allergiker bekommen künftig Beclometason, Mometason und Fluticason ohne Rezept. (Foto: toons17 / Fotolia)

Bei Heuschnupfen:  Allergiker bekommen künftig Beclometason, Mometason und Fluticason ohne Rezept. (Foto: toons17 / Fotolia)


Mometason und Fluticason gibt es als Nasenspray künftig auch ohne Rezept. Die nasalen Corticoide folgen Beclometason in den OTC-Bereich der Apotheke. Dem stimmte der Bundesrat am 23. September 2016 zu.

Bislang war lediglich Beclometason rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Zur intranasalen Anwendung war das Dipropionsäuresalz in Packungsgrößen bis 5,5 mg für Kinder ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr von der Verschreibungspflicht ausgenommen. Die Indikation umfasste die Kurzzeitbehandlung der saisonalen allergischen Rhinitis. 

Corticoid-Selbstmedikation bei Heuschnupfen erweitert

Der Bundesrat stimmte nun zu, zwei weitere Corticoide in bestimmten Grenzen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Er folgte damit der Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 21. Januar 2016. Künftig können Patienten auch Mometason und Fluticason „zur intranasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis“ ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke bekommen. Die Voraussetzung ist, dass die „Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt“ erfolgt ist. Mit dem OTC-Switch von Mometason und Fluticason erfolgte zudem auch eine Harmonisierung bei den Indikationen der drei apothekenpflichtigen, nasalen Corticoide. Anlage Eins der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird entsprechend geändert.

Die Verordnungsänderung tritt am 1. Oktober in Kraft.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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