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Nach Todesfällen
Gröhe plant einheitliche Prüfungen für Heilpraktiker
Nach den tödlichen Zwischenfällen bei einem Heilpraktiker nimmt die Bundesregierung eine „kritische Überprüfung“ der Heilpraktikergesetze vor. Für Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche gehen die Pläne jedoch nicht weit genug. Patientenschützer Eugen Brysch fordert ein Verbot aller Therapieformen, die nicht ausdrücklich erlaubt sind.
Nach dem Tod dreier Krebspatienten positionierte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nur zögerlich zu Forderungen vieler Politiker, die Regeln für Heilpraktiker zu verschärfen. „Die Bundesregierung bedauert die Todesfälle, die in dem ‚Biologischen Krebszentrum Bracht‘ vorgekommen sind, sehr“, erklärt sein Ministerium nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Die gesundheitspolitische Expertin Kordula Schulz-Asche hatte mit ihren Fraktionskollegen die Regierung aufgefordert, Stellung zu nehmen.
Die Bundesregierung habe Verständnis für Forderungen nach einer grundlegenden Reform des Heilpraktikerrechts einschließlich seiner Anpassung an die Qualitätsstandards anderer heilberuflicher Regelungen, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) – und erwähnt auch Stimmen, die eine Abschaffung des ganzen Berufsfeldes befürworten. So hatte CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke gegenüber DAZ.online eine Begrenzung der Kompetenzen von Heilpraktikern gefordert, auch Patientenschützer Eugen Brysch macht sich für strengere Regeln stark. Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen halte das Bundeskabinett jedoch eine „sachliche Diskussion“ für wichtig, betont das BMG.
Wissen die Patienten um Chancen und Risiken?
„Zu dieser gehört es, die Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Deutschland viele Menschen gibt, die über eine Behandlung beim Heilpraktiker Gutes berichten und sich für diesen Beruf einsetzen“, schreibt das Ministerium. Diesen Patienten sei es „normalerweise“ auch bekannt, dass sie den klassischen Weg der Schulmedizin verlassen, wenn sie einen Heilpraktiker aufsuchen. „Es ist angemessen, diesen Menschen nach wie vor den Besuch beim Behandler ihrer Wahl zu ermöglichen“, schreibt das BMG.
Während Gröhe bislang auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen hatte, was die Durchführung der Zulassungsprüfungen für Heilpraktiker sowie deren Kontrolle anbelangt, zeigt sich sein Haus nun etwas offener für Änderungen. Das Ministerium betont, dass Heilpraktiker sich der Grenzen ihres Wissens und Könnens bewusst sein müssten. Es verweist auch auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach dem Heilpraktiker ähnlich wie Ärzte verpflichtet sind, „sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken“ anzueignen.
4 Kommentare
Heilpraktiker
von Kerstin Marx-Broos am 27.09.2016 um 14:30 Uhr
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AW: Wieso leiden?
von Christian Becker am 29.09.2016 um 8:47 Uhr
"Heilpraktiker"
von Andreas Kronsbein am 27.09.2016 um 12:33 Uhr
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AW: Sic transit...
von Peter Behnke am 27.09.2016 um 20:53 Uhr
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