Sovaldi® von Gilead gilt als segensreiche
Arzneimittelinnovation – es ist das erste Arzneimittel, das Hepatitis C
tatsächlich heilen kann. Seit seiner Markteinführung 2014 ist ihm eine Reihe weiterer Kombinations-Präparate
gefolgt, die alle gegen unterschiedliche Typen der Virusinfektion wirken. Das
Problem: Sovaldi ist teuer. Laut dem Ärzte-Netzwerk Ärzte der Welt können die Behandlungskosten je
nach Land bei bis zu 60.000 Euro liegen. Die Organisation will sich damit nicht abfinden.
Bereits Anfang vergangenen Jahres hat Ärzte ohne Grenzen beim Europäischen
Patentamt (EPA) Einspruch gegen das Patent auf den Wirkstoff Sofosbuvir (EP2203462) eingelegt.
Das Ziel: Anderen Unternehmen soll ermöglicht werden, kostengünstigere Generika
herzustellen. Dem Einspruch haben sich der Organisation zufolge mittlerweile neun
Pharmafirmen aus verschiedenen Ländern angeschlossen.
Am heutigen Dienstag wurde erstmals verhandelt, für den 5.
Oktober ist ein weiterer Verhandlungstag angesetzt. „Uns sind die sozialen und
ökonomischen Aspekte bewusst“, sagte der Vorsitzende der Einspruchsabteilung,
Dieter Tzschoppe, zu Beginn der Verhandlung. Es gehe aber in dem Verfahren
lediglich darum, den erfinderischen Charakter zu klären.
Exakte Formel oder nicht?
Und so standen heute chemische Formeln im Mittelpunkt. Ein
Vertreter von Ärzte der Welt sagte, es handele sich bei dem Wirkstoff nicht um
eine neue Erfindung. Es fehle Sofosbuvir am innovativen Charakter, da es schon früher von
anderen Forschern beschrieben worden sei. Gilead hat der klagenden Organisation zufolge in seinen Anmelde-Dokumenten auch keine exakte Formel genannt, sondern
eine wesentlich breiter gefasste chemische Zusammensetzung. In den
eingereichten Unterlagen wurde nach Einschätzung der Ärzte der Welt zudem keine
spezifische Methode vorgestellt, um Sofosbuvir synthetisch herzustellen. Eine Vertreterin der US-Firma hielt
dem entgegen, die Formel sei einmalig und auch eindeutig beschrieben.
Bis Generika-Hersteller womöglich billigere Sofosbuvir-Präparate
herstellen dürfen, können Jahre vergehen.
Denn wie die Einspruchsabteilung des EPA auch entscheidet – voraussichtlich
wird die unterlegene Partei Beschwerde einlegen. Dann muss eine Technische
Beschwerdekammer entscheiden.
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