Beratungs-Quickie

Cefaclor-Saft gegen bakterielle Sinusitis

München / Stuttgart - 06.10.2016, 12:00 Uhr

Bei stark verstopfter Nase können abschwellende Nasensprays den kleinen Apothekenkunden zusätzlich Linderung verschaffen. (Foto: olly / Fotolia)

Bei stark verstopfter Nase können abschwellende Nasensprays den kleinen Apothekenkunden zusätzlich Linderung verschaffen. (Foto: olly / Fotolia)


Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über einen Antibiotikum-Trockensaft und ein pflanzliches Kombinationspräparat für einen Jungen, der an einer bakteriellen Nasennebenhöhlenentzündung leidet.

Formalien-Check

Der Junge und sein Vater kommen am Tag der Rezeptausstellung in die Apotheke. Vater und Sohn machen einen ziemlich erschöpften Eindruck. Der Vater reicht die Verordnung mit den Worten ein: „Hoffentlich haben Sie beides vorrätig!“

Es handelt sich um ein gebührenfreies Kassenrezept einer Kinderärztin für einen elfjährigen Jungen. Das Rezept ist eindeutig, aber unvollständig. Die Arztunterschrift fehlt. Ebenso die Unterschrift unter der handschriftlichen Ergänzung. Die Apotheke kann die Unterschriften ergänzen lassen oder ein neues Rezept anfordern, auf dem beide Positionen aufgedruckt sind.

Aut idem ist nicht angekreuzt. Rabattverträge sind daher zu beachten (gilt auch für apothekenpflichtige Arzneimittel).

Position eins ist eine Wirkstoffverordnung. „Forte“ entspricht bei Cefaclor-Trockensaft einer Konzentration von 250 mg des Antibiotikums pro 5 ml hergestellter Suspension. Die Packungsgröße von zweimal 100 ml sind der Normgröße N2 zuzuordnen. Das Rezept ist beispielsweise mit Cefaclor Basics® TS 250 mg / 5 ml, 2 x 100 ml (N2) zu beliefern.

Sinupret® forte Dragees ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel. Die Packungsgröße N1 enthält 20 Dragees. Für Kinder unter 12 Jahren übernimmt die GKV die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel. Das pflanzliche Kombinationspräparat ist jedoch für Kinder unter 12 Jahren nicht untersucht und sollte deshalb nicht angewendet werden. Nach Rücksprache mit der Ärztin bekommt der Junge Sinupret® als Saft.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

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von Tobias Petri am 07.10.2016 um 13:27 Uhr

Warum gibt es durch die ABDA-Datenbank keine Interaktionsanzeige zwischen ACC und Cefaclor?

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