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Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz
Gabriel stimmt Honorarerhöhung für Apotheker zu
In der Diskussion um höhere Apothekerhonorare für Rezepturen und die BtM-Abgabe ist eine weitere wichtige Hürde gefallen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Widerstand aufgegeben und will dem Gesetz im Bundeskabinett zustimmen. Es ist wahrscheinlich, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Apothekern beim Apothekertag eine für sie frohe Botschaft überbringt.
Der Gesetzentwurf des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes war erst vor wenigen Tagen bekannt geworden. Dem Vernehmen nach hatte es zuvor noch ein Spitzengespräch zwischen Gröhe und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gegeben. Gabriel soll Gröhe signalisiert haben, dass er erst die Ergebnisse des Honorar-Gutachtens abwarten wolle, bevor er Änderungen am Apothekenhonorar zustimmen könne. Auch über die mit dem AM-VSG geplante Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen soll es zwischen Gabriel und Gröhe noch Beratungsbedarf gegeben haben. Im Kabinettsentwurf waren die Honorarerhöhungen für Apotheker allerdings erhalten: Einerseits die Einführung einer neuen Fixpauschale für Rezepturen, erhöhter Arbeitspreise für Rezepturen und andererseits eine Erhöhung der Abgabepauschale für alle dokumentationspflichtigen Arzneimittel.
Doch alle Meinungsverschiedenheiten scheinen nun aus dem Weg geräumt worden zu sein. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sagte gegenüber DAZ.online: „Das BMWi hat der mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz geplanten Anpassung der Apothekenvergütung zugestimmt.“ Weitere Widersacher gegen das von Gröhe geplante Gesetz waren zumindest öffentlich nicht bekannt. Gibt es keine Überraschungen mehr, stimmt das Bundeskabinett dem AM-VSG am morgigen Mittwochvormittag zu.
In letzter Minute hatte das Bundesgesundheitsministerium noch einen Passus zu den Zytostatika-Ausschreibungen der Krankenkassen in das AM-VSG eingebaut. Demnach sollen Kassen keine Verträge mehr mit Apotheken über die Zyto-Versorgung abschließen dürfen. Vielmehr soll es künftig auf Landesebene ausgehandelte Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern geben.
Beim noch offenen Punkt der Vertraulichkeit der Arzneimittelpreise haben sich Gröhe und Gabriel offenbar darauf geeinigt, dass beide Ministerien eine Verordnung erstellen, in der genau geregelt wird, wer wann welchen Preis sehen darf. Zur Erklärung: Bundesregierung und Pharmaindustrie hatten im Pharmadialog vereinbart, dass die Preise neuer Arzneimittel künftig absolut vertraulich behandelt werden sollen.
2 Kommentare
Echt jetzt? Oder: Warten auf den Pferdefuß ...
von Andreas P. Schenkel am 11.10.2016 um 19:05 Uhr
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gabriel
von frank ebert am 11.10.2016 um 18:18 Uhr
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