Lagerung für Reaktorunglücke

Wer bezahlt die Jodtabletten?

Düsseldorf - 11.10.2016, 09:30 Uhr

Im Umkreis der acht noch im Betrieb befindlichen AKW sind Tabletten vorhanden. (Foto: Christian Schwier / Fotolia)

Im Umkreis der acht noch im Betrieb befindlichen AKW sind Tabletten vorhanden. (Foto: Christian Schwier / Fotolia)


Wenn im November die Innenminister der Länder in Saarbrücken zusammentreffen, steht auch die Frage auf der Tagesordnung, wer für die hochdosierten Jodtabletten aufkommt, die im Falle einer nuklearen Katastrophe an die Bevölkerung verteilt werden sollen. Laut neuen Richtlinien nach dem Fukushima-GAU werden deutlich mehr Tabletten benötigt.

Wenn es um Radioaktivität geht, spielen oft sehr lange Zeiträume eine Rolle – Uran zum Beispiel hat eine Halbwertszeit von 4,5 Milliarden Jahren. Aber auch Vorschriften und Gesetze zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlung können langwierige Folgen haben – und das besonders, wenn es um die Frage geht, wer für Schutzmaßnahmen bezahlt. Im Fall der Verteilung von hochdosierten Jodtabletten zur Jodblockade im nuklearen Katastrophenfall diskutieren so etwa im November die Innenminister der Länder auf ihrem Treffen in Saarbrücken unter anderem über die Finanzierung dieser Maßnahme – eine Folge der beiden großen Reaktorkatastrophen der Menschheitsgeschichte.

Seit Tschernobyl gibt es Empfehlungen für den Katastrophenfall

Dass die Namen Tschernobyl und Fukushima für die beiden bislang einzigen „Größten Anzunehmenden Unfälle“, kurz GAU, stehen, weiß nahezu jeder. Die beiden Reaktorkatastrophen am 26. April 1986 und am 11. März 2011 hatten aber auch Folgen für den Katastrophenschutz weltweit, auch in Deutschland. Nach Tschernobyl wurden überhaupt erstmals „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ erarbeitet. Die Erfahrungen aus Fukushima zeigten den Experten dann, dass es dabei Überarbeitungsbedarf gab. In der Folge gab im Februar 2014 die Strahlenschutzkommission (SSK) als Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums (BMUB, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) eine Empfehlung zu den „Planungsgebieten für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ und ergänzte 2015 auch die Rahmenempfehlungen.

Dort heißt es nun etwa: „Das bestehende Konzept zur Bevorratung und Verteilung von Jodtabletten (0 bis 25 Kilometer dezentrale Lagerung und größer 25 Kilometer Lagerung in mehreren zentralen Lagern) ist an die vergrößerten Planungsgebiete geeignet anzupassen.“  Das hat nun weitreichende Folgen. Allein durch die Vergrößerung der Planungsgebiete entsteht ein größerer Bedarf an bevorrateten Jodtabletten, die im Katastrophenfall bei den betroffenen Menschen die Schilddrüse davor bewahren sollen, freigesetzte radioaktive Iodisotope zu inkorporieren. 



Volker Budinger, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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