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Die Bundesregierung will elektronische Kassensysteme, wie sie
auch in Apotheken zum Einsatz kommen, sicherer machen. Manipulationen
zulasten des Fiskus sollen per Gesetz erschwert werden. Bei
einer Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss wurde deutlich: Die
Regierung hat guten Grund, hier aktiv zu werden.
Die heute zum Einsatz kommenden elektronischen Kassensysteme können zum Teil erheblich manipuliert werden und Umsätze damit der Besteuerung entzogen werden. Dies führt zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe. Dies wurde laut einer Mitteilung des Bundestags am heutigen Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses deutlich.
So berichtete beispielsweise Tobias Teutemacher, Steuerfahnder aus Münster, in seiner Stellungnahme von Fällen aus der Gastronomie. Durch den Einsatz von Manipulationssoftware könnten zum Teil 50 Prozent der Einnahmen gelöscht werden, ohne dass dies durch Prüfungsdienste noch wirkungsvoll erkannt werden könnte. Edo Diekmann von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen bestätigte, nicht selten würden 30 bis 50 Prozent der Umsätze unter den Tisch fallen. Auch andere Experten hatten solche Praxis-Beispiele zu bieten.
Kein Wunder, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) solche Machenschaften unterbinden möchte. Ziel seines Entwurfs für das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ ist, nachträgliche Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zu verhindern. Konkret sollen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sein. Zum anderen soll eine unangekündigte Kassen-Nachschau eingeführt werden. Als dritte wesentliche Maßnahme könnten Verstöße wie zum Beispiel das Nicht-Vorhandensein der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtung als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Wirtschaftsverbände fürchten finanzielle Belastung
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft rechnen allerdings mit massiven Kostenbelastungen für die Unternehmen, wenn nun alle elektronischen Kassensysteme fälschungssicher gemacht werden müssen. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren sie, die geplanten aufwändigen Umrüstungsmaßnahmen würden in erster Linie steuerehrliche Unternehmen treffen. Der Umstellungsaufwand werde rund 900 Millionen Euro betragen, die jährlichen Folgekosten würden 200 Millionen Euro ausmachen. „Die Kosten der Wirtschaft dürften damit ungefähr doppelt so hoch liegen wie im Gesetzentwurf angegeben“, heißt es.
Im Gesetzentwurf ist von einem einmaligen Erfüllungsaufwand von rund 470 Millionen Euro für die Neuanschaffung beziehungsweise Umstellung von Geräten und von jährlichen Kosten in Höhe von rund 106 Millionen Euro die Rede.
Der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Fußball-Bund lobten in der Anhörung, dass mit dem Gesetzentwurf keine allgemeine Pflicht für die Nutzung elektronischer Registrierkassen vorgesehen sei. Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik warnte hingegen, ohne eine Kassenpflicht drohe eine „Flucht in die offene Ladenkasse“. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft sprach sich angesichts von Steuerausfällen in Höhe von jährlich zehn Milliarden Euro für eine generelle Registrierkassenpflicht aus. Der Bundesrechnungshof vertrat die Auffassung, „dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bargeldintensiver Betriebe nicht sichergestellt ist“.
Die ABDA hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben – auch wenn sie nicht zur Anhörung geladen war. Darin hatte sie die Pläne des Finanzministers begrüßt, aber angemahnt, dass das Vertrauensverhältnis der
Patienten zum Apotheker geschützt bleiben muss.
1 Kommentar
das ist reine Satire
von Karl Friedrich Müller am 17.10.2016 um 17:45 Uhr
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