Fehldosierungen vermeiden

Keppra nur mit mitgelieferter Dosierspritze verwenden

Stuttgart - 18.10.2016, 09:00 Uhr

Wenn die Packung leer ist, die Dosierspritze entsorgen: In der Apotheke sollte darauf hingewiesen werden.  (Foto: UCB)

Wenn die Packung leer ist, die Dosierspritze entsorgen: In der Apotheke sollte darauf hingewiesen werden.  (Foto: UCB)


Die europäische Arzneimittelbehörde hat Maßnahmen festgelegt, um Überdosierungen von oraler Levetiracetam-Lösung bei Kindern zu vermeiden. Nur die in dem jeweiligen Karton enthaltene Dosierspritze darf verwendet werden. Ein Farbcodesystem soll für eine bessere Orientierung sorgen.

Keppra-Lösung, ein Antiepileptikum mit dem Wirkstoff Levetiracetam, ist in drei verschiedenen Varianten auf dem Markt. Die Konzentration ist jeweils dieselbe, die drei Präparate unterscheiden sich aber hinsichtlich der beigelegten Dosierspritze und dem Anwendungsalter. So gibt es die 150-ml-Packung einmal mit einer 1-ml-Dosierspritze – für Kinder bis zu einem halben Jahr – und einmal mit einer 3-ml-Dosierspritze. Letztere ist indiziert für das Alter zwischen sechs und 48 Monaten. Ab vier Jahren kommt dann die 300-ml-Packung in Kombination mit der 10-ml-Dosierspritze zum Einsatz. Viele Generikahersteller haben dies aufgegriffen. 

In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle von versehentlichen Fehldosierungen berichtet. Vor allem kamen sie bei Kindern zwischen sechs Monaten und elf Jahren vor. Der häufigste Grund: die falsche Dosierspritze. So führte zum Beispiel die Anwendung der 10-ml- statt der 1-ml-Spritze zu einer zehnfachen Dosis. Ein weiterer Grund waren Missverständnisse, wie das Arzneimittel zu dosieren ist. Eine Levetiracetam-Überdosis kann zu Schläfrigkeit, Agitiertheit, Atembeschwerden bis hin zum Koma führen.

Blau, Grün und Orange zur besseren Unterscheidung

Um solche Fehldosierungen in Zukunft zu verhindern, weist die EMA explizit darauf hin, nur die im jeweiligen, aktuell verwendeten Karton mitgelieferte Dosierspritze zu verwenden und alte zu entsorgen. Zudem will die Behörde Farbcodes für die unterschiedlichen Packungen einführen. So soll klar erkennbar sein, welche Größe mit welcher Spritze zu verwenden ist und für welche Altersgruppe sie sich eignet.

Quelle: EMA
So sollen die Farbcodes aussehen.
  • Blau für die150-ml-Packung mit der 1-ml-Dosierspritze, geeignet für Kinder bis zu einem halben Jahr;
  • Grün für die 150-ml-Packung mit der 3-ml-Dosierspritze, geeignet für Kinder bis zu vier Jahren;
  • Orange für die 300-ml-Packung mit der 10-ml-Dosierspritze, geeignet ab einem Alter von vier Jahren.

In der Packungsbeilage werden in Zukunft eindeutigere Anweisungen enthalten sein, die helfen sollen, Fehldosierungen zu vermeiden. Diese Empfehlung gilt auch für die Generikahersteller. Von ihnen wird erwartet, dass sie das Farbsystem übernehmen.

Vorsicht bei mehreren Spritzen in einer Packung

Bei der Abgabe von Levetiracetam-Lösung in der Apotheke sollte der Hinweis nicht fehlen, wenn die Flasche leer ist, die Dosierspritze mit wegzuwerfen. Zu beachten ist, dass bei der Aut-idem-Suche die Dosierhilfe nicht berücksichtigt wird. Das heißt, für die 150-ml-Packung werden jeweils die 3-ml- und die 1-ml-Spritze angezeigt. Bei einigen Herstellern (zum Beispiel Neuraxpharm, Ratiopharm) sind in einer Packung auch mehrere Spritzen enthalten. Hier muss in der Apotheke unbedingt gewährleistet werden, dass die Eltern oder Betreuer die richtige Spritzengröße verwenden. Wie diese Hersteller die EMA-Empfehlungen umsetzen, ist derzeit nicht bekannt. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

falscher Rat

von Philip Prech am 19.10.2016 um 7:51 Uhr

Das Wegwerfen der Dosierhilfe kann ebenso leicht zu einer Fehldosierung führen. Wenn aus welchen Gründen auch immer (andere Verschreibung, Austausch, Lieferengpass, etc.) eine Packung mit anderer oder mehreren Dosierhilfen abgegeben wird, würde gerade die Weiterverwendung der gewohnten Dosierhilfe eher für die richtige Dosierung sorgen.
Vielleicht kann man sich bei der EMA aber auch nicht richtig vorstellen, dass Apotheken in Deutschland gezwungen sind, Medikamentenverschreibungen zu beliefern, ohne die verodnete Dosis zu kennen oder das die Auswahl des Präparats willkürlichem Krankenkassengebahren unterliegt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.