DocMorris

Bis zu 12 Euro Bonus pro Rezept

Berlin - 19.10.2016, 13:38 Uhr

(Screenshot: www.docmorris.de)

(Screenshot: www.docmorris.de)


Die DocMorris-Spitze ist verzückt: „Es ist ein großer Tag für Patienten und Verbraucher in Europa“, erklärte CEO Olaf Heinrich nach Verkündung des Urteils – und er ergänzte: „und für DocMorris“. Schon jetzt wirbt die niederländische Versandapotheke auf ihrer Webseite mit einem Bonus von bis zu zwölf Euro pro Rezept.

„Jetzt können Patienten wieder mit Boni sparen“, freute sich DocMorris-Chef Olaf Heinrich in einem ersten Statement nach der Urteilsverkündung. Vollmundig verspricht er in einer Pressemitteilung: „Chronisch kranke Menschen mit einem hohen und regelmäßigen Medikamentenbedarf werden so jährlich um mehrere hundert Euro entlastet. Der Patient spart, das Gesundheitssystem wird nicht belastet“.

DocMorris' Mitte September gestartete bundesweite Kampagne, die sich speziell an Chroniker richtet, kann nun ausgebaut werden. Ab dem heutigen Mittwoch bekommen Kunden, die ein Rezept einreichen, auch noch bis zu zwölf Euro hierfür. Mindestens sind es zwei Euro pro Rx-Medikament. Porto- und Versandkosten entstehen den Rezepteinsendern ebenfalls nicht.

Rx-Versandverbot? DocMorris würde kämpfen!

Von dem nun – auch von der Politik ins Spiel gebrachten – Vorschlag, den Versandhandel mit verschreibungspflichten Arzneimitteln wieder zu verbieten, hält man bei DocMorris gar nichts. Dies sei nicht im Sinne der Verbraucher und daher nicht der richtige Weg, erklärte Max Müller, Chief Strategy Officer bei DocMorris. Er verwies zudem auf die aktuellen Urteilsgründe, die klar zeigten, dass Fakten und Belege vorgelegt werden müssen, um die Notwendigkeit einer solchen Einschränkung des Versandes glaubhaft zu machen – bloße Annahmen reichten hier nicht. 

Sollte der Gesetzgeber wirklich wieder ein Versandverbot für Rx einführen wollen, werde DocMorris das mit Sicherheit nicht hinnehmen. So lange habe man nun gekämpft – da werde man jetzt nicht aufgeben, erklärte Müller.

Gemeinsame Wege mit den Kassen?

Gefragt, ob DocMorris nun möglicherweise Vereinbarungen mit Krankenkassen plane, um zu noch mehr Kunden zu gelangen, erklärte Heinrich, dies sei „eine interessante Idee“. Doch jetzt müsse man das Urteil erst einmal sacken lassen. Allerdings könne er sich durchaus vorstellen, dass man hier gemeinsame Wege finden kann. Einig sei man sich mit der GKV, dass so etwas für die Patienten von Vorteil sein müsste.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Frage an Frau Patzelt

von Christian Harste am 19.10.2016 um 14:24 Uhr

Für die These, dass "die Krankenkassen und damit unser aller Gesundheitssystem" geschädigt würde, erbitte ich eine Beispielrechnung.
Mir ist bekannt, dass alle Apotheken gleichermaßen einen Betrag X für ein bestimmtes Medikament auf Rezept von der Krankenkasse bekommen. Darin enthalten sind der Einkaufspreis und ein Obulus für die Apotheke.
Ob dieser Betrag nun kaum die Kosten für den Betrieb einer Apotheke deckt, oder dadurch noch ein satter Gewinn entsteht, obliegt der Kalkulation des Apothekers.
Kommt DocMorris nun mit 2 Euro weniger Gewinn aus, so empfinde ich dies als legitim, wenn DocMorris ihren Kunden einen Bonus zur Verfügung stellt.

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AW: Frage an Frau Patzelt

von Konrad Mühmel am 19.10.2016 um 18:57 Uhr

Hallo Herr Harste,

dass Problem welches Frau Patzelt meinte liegt woanders. Der Patient bekommt das Geld, nicht die Krankenkasse. Dies bedeutet aber auch, dass ein Patient, der zuzahlungsbefreit ist mit seinen Rezept sogar noch Geld "verdienen" könnte. Dies würde das grundlegende Prinzip unserer gesetzlichen Krankenkasse - nämlich die Kostenerstattung - aushebeln. Entsprechende Patienten könnten sogar dazu neigen, Medikamente die sie eigentlich nicht benötigen zu bestellen, um den Bonus einzukassieren.
Weiterhin ist fraglich, wie die Versandhändler die Quittungen ausstellen wollen. Wenn diese nämlich ohne den gewährten Rabatt erstellt werden, der Patient diese dann bei der Krankenkasse einreicht, dann kann er von der Kasse (wenn er denn über seiner individuellen Zuzahlungsgrenze liegt) Geld zurück verlangen. Geld, welches er aber nicht in dieser Höhe bezahlt hat. Dies wäre dann echter Versicherungsbetrug!

AW: Frage an Frau Patzelt

von Andreas Grünebaum am 19.10.2016 um 19:00 Uhr

Es liegt eben nicht in der "Kalkulation" des (Deutschen) Apothekers zu entscheiden, ob er einen wie von Ihnen kolportierten Bonus von 2 Euro gibt oder nicht. Vielmehr ist es den Apothekern in Deutschland - ob stationär oder Versandhandel - gesetzlich vorgeschrieben einen einheitlichen Preis zu nehmen. Davon kann weder nach unten, noch nach oben abgewichen werden.
Gleiches Recht für alle Marktteilnehmer sieht anders aus!

AW: Frage an Frau Patzelt

von Christian Harste am 19.10.2016 um 19:11 Uhr

Grundsätzlich halten wir also fest:
Es wird niemand geschädigt, wenn eine Apotheke einen Bonus auslobt, der wirtschaftlich sinnvoll ist, solange eine richtige Quittung über die Zuzahlung ausgestellt wird.
Sofern nun falsche Quittungen ausgestellt werden, kann, sofern auch der Arzt mitspielt (der stellt die Rezepte aus) ein Gewinn zu einem mehrfachen Lasten des Gesundheitssystems erzielt werden.
Nun dann könnte ich auch behaupten, dass die Familie eins Apothekers die Medikamente, die sie auf Rezept bei der Apotheke des Vaters erhält garnicht wirklich braucht und der Apotheker nur abrechnet, ohne die Medikamente tatsächlich an die Familienmitglieder herausgegeben zu haben.
Sorry, aber diese Argumentation hinkt.
Klar ist aber, dass für alle Marktteilnehmer faire und transparente Bedingungen herrschen sollten.
Eine Inländerdiskriminierung darf ebenfalls nicht stattfinden. Dies ist jedoch Sache des Gesetzgebers und mutmaßlich nicht im Sinne der Apotheker.

AW: Frage an Frau Patzelt

von Bernd Jas am 20.10.2016 um 15:40 Uhr

Sehr geehrter Herr Harste,

es ist immer wieder erstaunlich was Menschen darüber mutmaßen, wie Apotheker zu ihrem Verdienst kommen.
Grundsätzlich gilt die Arzneimittelpreisverordnung (AmPVO): Einkaufspreis (incl. Umsatzsteuer), plus drei Prozent Handelsspanne (vergleichbar mit einem Penny Markt und nicht mit dem Teppich-Händler), plus acht € und fünfunddreißig Cent (Honorar), plus neunzehn Prozent Mehrwert-Steuer, ergibt den Verkaufspreis.
Keine Rabatte, da verboten!
Die durchlaufenden Posten sind nebenbei noch die (variable) gesetzliche Zuzahlung und die (sechzehn Cent) Gebühr für den Not- und Nachtdienstfond. In selteneren Fällen kommen noch Mehrkosten (durch Preiskampfdifferenzen oder) auch Festbetragsdifferenzen genannt) der Industrie und der gesetzlichen Krankenkassen) auf den Patienten zu.
Abgezogen wird noch der "Kassenabschlag" in Höhe von einem € und siebenundsiebzig Cent bei allen gesetzlichen Krankenkassen.

Alles andere unterliegt dem Straftatbestand des Betruges, wie Ihre oben erwähnten Luftrezepte (ohne Warendurchgang). Und dies fliegt EDV gestützt bei Herstellern (wegen Herstellerrabatten an die gesetzliche Krankenkasse), bei Zwischenhändlern und dem Fiskus (neunzehn Prozent Mehrwertsteuer) auf.

Und eine „Inländerdiskriminierung“ findet schon seit 2004 mit Inkrafttreten des Versandhandels statt. Da z.B. niederländische Apotheken (und zwar mit einem Mehrwertsteuervorteil von 13 Prozent) nach Deutschland exportieren dürfen, wir aber dürfen keine Arzneimittel exportieren.

Und noch die Antwort auf eine von Ihnen nicht gestellte Frage: Der Geldrückfluss von den Herstellern in Richtung Krankenkassen (in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des ÖFFENTLICHEN Rechts) findet, unter Missachtung der Arzneimittelpreisverordnung im Geheimen statt.

Noch Fragen?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Jas

Wenn ich das mal klar stellen darf,

von Christiane Patzelt am 19.10.2016 um 13:52 Uhr

die Zuzahlungen der Krankenkassen bleiben nicht in der Kasse der Apotheken, sondern werden an die Krankenkassen abgeführt. Wir sind die Inkasso-Nehmer der gesetzlichen Krankenkassen! Jeder, der einen Rabatt verspricht und einhält, schädigt die Krankenkassen und damit unser aller Gesundheitssystem! Das solidarische Prinzip wird hier zulasten der Niederländer belastet und ad absurdum geführt!

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