Unterstützung aus Österreich

„Freier Warenverkehr für Waren, nicht für Arzneimittel“

Stuttgart - 24.10.2016, 11:08 Uhr

Max Wellan, Präsident der österreichischen Apothekerkammer, sagt seinen deutschen Apothekerkollegen Unterstützung zu. (Foto: Schelbert/daz)

Max Wellan, Präsident der österreichischen Apothekerkammer, sagt seinen deutschen Apothekerkollegen Unterstützung zu. (Foto: Schelbert/daz)


Auch aus dem benachbarten Ausland gib es nach dem EuGH-Urteil Unterstützung für die deutschen Kollegen. Max Wellan, Präsident der österreichischen Apothekerkammer, hält ein Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln jetzt für die sinnvollste Lösung. In Österreich gibt es dieses nach wie vor.

Der Präsident der Österreichischen Apothekerkammer Max Wellan, sagt seinen deutschen Kollegen die volle Unterstützung seitens der österreichischen Apotheker zu. Gegenüber DAZ.online sagte er: „Ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist in Österreich unumstritten und aus unserer Sicht auch für Deutschland die sinnvollste Lösung.“

Wellan erklärte weiter: Die Sozialdemokratie stelle seit Jahren die Gesundheitsministerin in Österreich. Dabei werde konsequent der Patient in den Mittelpunkt gestellt. Die SPÖ sei daher immer für die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln und gegen den Versandhandel eingetreten, sagte er. Alle anderen Parteien – und auch die anderen Stakeholder im Gesundheitswesen – teilten diese ordnungspolitische Ansicht. „Konsumentenschutz sticht Deregulierung – insbesondere da freier Warenverkehr für Waren, aber eben nicht für Arzneimittel gedacht ist“, sagte der Kammerpräsident gegenüber DAZ.online. 

Arzneimittel-Versandverbot bereits unter Kaiserin Maria-Theresia 

Diese ließe sich auch historisch nachvollziehen, erklärt Wellan. Ein Beweis dafür findet sich in der österreichischen Apothekerbibliothek. Über die Jahrhunderte habe es immer wieder kurze Phasen gegeben, in denen Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubt wurde. Nach wenigen Jahren sei dies aber immer wieder aus guten Gründen verboten worden und so setzte schon Kaiserin Marie Theresia für halb Europa fest: „ …Vom Hausirhandel (=Versandhandel) seyen ausgeschlossen: Salben, Pflaster, überhaupt alle einfachen und zusammengesetzten Arzneyen, für Menschen und Thiere; alle Gifte; alle Präparate aus Quecksilber, Spießglanz und Blei; alle Knallpräparate; alle Minaeralsäuren.“

Nach Wellans Ansicht eine durchaus sinnvolle Zusammenstellung von „Waren besonderer Art“, bei denen eine Regulierung nachgewiesenermaßen mehr Nutzen bringt.

Österreichs Apothekenmarkt ist streng reguliert

Österreich gehört in Europa zu den Ländern mit einem stärker regulierten Apothekenmarkt. Es gibt Niederlassungsbeschränkungen sowie ein Verbot des kompletten Fremd- sowie des Mehrbesitzes. In der Alpenrepublik ist der Versandhandel – in Österreich als Fernabsatz bezeichnet – mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln komplett verboten, daran müssen sich auch ausländische Apotheken halten. Zudem gibt es in Österreich keine gesetzlich festgelegten Einheitspreise für Arzneimittel, sondern lediglich Höchstpreise, die von jedem in- wie ausländischen Anbieter unterschritten werden dürfen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

„Individualantrag“ beim Verfassungsgerichtshof soll Apothekenpflicht beenden

Österreich: dm macht Jagd auf OTCs

Bundespolitiker gegen Landesfraktion

FDP schwimmt in Versandverbot-Debatte

Pharmacon: Diskussion über Apotheken-Zukunft in Deutschland, Österreich und Schweiz

Honorierung für Dienstleistungen durchsetzen!

Apotheken in Österreich und der Schweiz

Blick über die Grenze

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.