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Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen können Apotheker geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jede Woche einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über den Verhütungsring Nuvaring®.
Formalien-Check
Ein Paar betritt die Apotheke, um das Rezept drei Wochen nach seiner Ausstellung einzulösen. Die Dame bekommt den Verhütungsring zum ersten Mal verordnet.
Verordnet sind drei Vaginalringe Nuvaring® (N2) auf einem Privatrezept. Damit die Kundin testen kann, ob diese Verhütungsmethode in Zukunft für sie in Betracht kommt, kann ihr die Abgabe einer N1-Packungsgröße mit einem Verhütungsring angeboten werden. Der Hinweis auf die höheren Gesamtkosten bei einer Stückelung und auf die begrenzte Gültigkeit des Rezeptes sollten dann nicht fehlen.
Da die Dame eine günstigere Firma wünscht, sollte die Apotheke die Verfügbarkeit eines preisgünstigen Reimports prüfen.
In der Apotheke muss der Ring im Kühlschrank (2 bis 8°C) gelagert werden. Die Kundin muss das nicht. Nach Abgabe beträgt die Haltbarkeit bei Raumtemperatur (unter 30 °C) vier Monate. Das Abgabedatum und das Haltbarkeitsdatum bei Raumtemperatur (= Abgabedatum plus vier Monate) sind auf der Packung zu vermerken.
Die Kundin trägt die Kosten selbst. Nach § 24a SGB V haben nur Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr (= bis zum 20. Geburtstag) Anspruch auf die Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln. Präparate, die neben der Kontrazeption für weitere Indikationen, wie z.B. Hypermenorrhoe oder Hirsutismus, zugelassen sind, dürfen auch für Patientinnen, die älter als 19 Jahre sind, zulasten der GKV verordnet werden. Die Apotheke hat prinzipiell keine Prüfpflicht bei der Abgabe hinsichtlich des Alters und der Indikation. Die Verantwortung liegt beim Arzt.
Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung drei Monate gültig.
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