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BfArM verliert Homöopathie-Prozess
Erneute Zulassung auch ohne Nutzen-Nachweis
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Arzneimittelbehörde BfArM die Zulassung für ein homöopathisches Präparat verlängern. Zwar sind weder die hauseigenen Homöopathie-Experten noch die Gerichte von einem Nachweis des Nutzens überzeugt, doch auch Risiken seien nicht ausreichend belegt.
Stuttgart – 02.12.2016, 11:10 Uhr

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Erneute Zulassung auch ohne Nutzen-Nachweis
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Arzneimittelbehörde BfArM die Zulassung für ein homöopathisches Präparat verlängern. Zwar sind weder die hauseigenen Homöopathie-Experten noch die Gerichte von einem Nachweis des Nutzens überzeugt, doch auch Risiken seien nicht ausreichend belegt.
Erneute Zulassung auch ohne Nutzen-Nachweis
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Arzneimittelbehörde BfArM die Zulassung für ein homöopathisches Präparat verlängern. Zwar sind weder die hauseigenen Homöopathie-Experten noch die Gerichte von einem Nachweis des Nutzens überzeugt, doch auch Risiken seien nicht ausreichend belegt.
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