Impfstoff-Verträge der AOK

Ein einziger Rabattpartner für ein ganzes Bundesland

Berlin - 02.12.2016, 13:15 Uhr

Einer reicht: Die AOK Baden-Württemberg (hier der Vorsitzende Dr. Christopher Hermann) hat die gesamte Impfstoffversorgung im Land für die kommenden zwei Jahre an einen einzigen Rabattpartner vergeben. (Foto: dpa)

Einer reicht: Die AOK Baden-Württemberg (hier der Vorsitzende Dr. Christopher Hermann) hat die gesamte Impfstoffversorgung im Land für die kommenden zwei Jahre an einen einzigen Rabattpartner vergeben. (Foto: dpa)


In Baden-Württemberg wird in den kommenden beiden Saisons lediglich ein Unternehmen für die Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Grippeimpfstoffen verantwortlich sein: Mylan. Das baden-württembergische Sozialministerium sieht keinen Grund, dies zu beanstanden.

Im April hatte die AOK Baden-Württemberg im Namen aller gesetzlichen Kassen im Bundesland die Versorgung mit Grippeimpfstoffen öffentlich ausgeschrieben. Gesucht wurden zwei Vertragspartner: Einer für den Impfstoff als Fertigspritze mit Kanüle, einer für die Fertigspritze ohne Kanüle. Im Juni hob die AOK das Ausschreibungsverfahren für das Fachloses „Impfstoff als Fertigspritze ohne Kanüle“ mangels zuschlagsfähiger Angebote auf. Die Mylan Healthcare GmbH erhielt als einziger Bieter den Zuschlag für das Los mit Kanüle.

Es folgte ein im Vergaberecht übliches Verhandlungsverfahren, um das zweite Los doch noch zu besetzen. Vergangene Woche veröffentlichten die baden-württembergischen Kassen allerdings eine weitere Mitteilung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union: Da weder im Vergabe- noch im Verhandlungsverfahren mit einem anderen pharmazeutischen Unternehmer als Mylan ein Vertrag geschlossen werden konnte, haben sie den mit Mylan bereits bestehenden auf das zweite Los erweitert.

Dies macht angesichts der gesetzlichen Vorgaben für Impfstoffausschreibungen stutzig: Nach § 132e Abs. 2 Satz 4 SGB V sind Impfstoff-Rabattverträge „mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern innerhalb eines Versorgungsgebietes zu schließen“. Diese Bestimmung wurde 2014 in das Sozialgesetzbuch V eingefügt, nachdem es bei rabattierten Grippeimpfstoffen zu erheblichen Engpässen gekommen war.

Die für die Ausschreibung federführende AOK Baden-Württemberg wollte sich auf Nachfrage nicht dazu äußern, wie ihr Vorgehen mit den gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren ist. Auskunft gab hingegen das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg – die zuständige Aufsicht der AOK. Das Ministerium erklärte gegenüber DAZ.online, seiner Einschätzung nach sei das Vorgehen der Krankenkassen in Baden-Württemberg rechtlich nicht zu beanstanden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Rabattpartner BW

von Alexander Zeitler am 04.12.2016 um 17:21 Uhr

Dann hoffen wir mal, dass der auch liefern kann

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Impfstoffe Vorsorge - Sicherheit - egal

von Ratatosk am 02.12.2016 um 18:24 Uhr

Wenn`s der GKV gefällt , gilt in Deutschland das Recht , recht wenig.
Versorgungsicherheit gegenüber Problemen - egal.

Mismatch - egal

Eine wirkliche Überwachung von Aktivitäten der GKV ist nicht mehr erkennbar - und politisch offensichtlich auch nicht mehr gewollt.
Das Risiko tragen die Versicherten - und Schuld sind sowieso immer andere. Notfalls erklärt Glaeske eben warum.
Erst wenn mal ein paar tausend sterben, wird sich was ändern - aber siehe oben zur Verantwortung.
Risikomanagement ist für Politik und Kassen leider auch zu komplex um diese Dinge umzusetzen. Vor allen da nur billig zählt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.