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AOK-Bundesverband zum AMVSG
AOK will Apothekern weniger Geld für Rezepturen geben
Der AOK-Bundesverband spricht sich in seiner Stellungnahme zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz vehement gegen eine Honorarerhöhung für die Apotheker aus. Der Kassenverband findet sogar im Gegenteil, dass die Apotheker an einer bestimmten Stelle für Rezepturen derzeit schon zu viel abrechnen können.
In der kommenden Woche treffen sich im Bundestag alle wichtigen Fachverbände aus dem Gesundheitswesen, um über das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) zu beraten. Für die Apotheker enthält das Gesetz eine wichtige Honoraranpassung in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe. Für die Abwicklung von BtM-Rezepten sollen die Pharmazeuten künftig 2,91 Euro erhalten. Im Bereich der Rezepturherstellung können die Apotheker künftig ein neues Fixhonorar in Höhe von 8,35 Euro (abzüglich Kassenabschlag) abrechnen.
Der AOK-Bundesverband hat beim Bundestag am heutigen Donnerstag seine Stellungnahme zu dem Gesetz eingebracht. Die politische Vertretung der elf AOKen in Deutschland lehnt eine Erhöhung des Apothekenhonorars ab. Das Königsargument des Verbandes: Es liegen keine Daten vor, die eine solche Anpassung rechtfertigen würden. So heißt es in dem Papier: „Es erscheint fraglich, ob die Honoraranpassung anhand der tatsächlichen Kosten- und Einnahmesituation der Apotheker gerechtfertigt ist. Bisher sind keine belastbaren Nachweise über die wirtschaftliche Notwendigkeit vorgelegt worden.“ Der AOK-BV weist auch auf das noch laufende Gutachten zum Honorar hin, das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben worden war. Diese Ergebnisse sollten abgewartet werden.
AOK-BV will Festzuschlag deckeln
Statt es dabei zu belassen, fordert der Kassenverband eine Änderung, die die Vergütung der Apotheker im Rezepturbereich verringern würde. Zur Erklärung: Derzeit können die Apotheker bei Rezepturen einen Festzuschlag in Höhe von 90 Prozent des Einkaufspreises des verwendeten Arzneimittels abrechnen.
Doch der AOK-BV sieht in dieser Regelung einen Fehler: Denn auch wenn der Apotheker bei der Herstellung nur Teile einer Packung des Fertigarzneimittels zur Rezepturherstellung verwende, könne er 90 Prozent des Preises der gesamten Packung in Rechnung stellen. „Dies führt insbesondere bei hochpreisigen Fertigarzneimitteln dazu, dass bei der Preisbildung Gewinnmargen entstehen, die im Verhältnis z. B. zur Herstellung von parenteralen Zubereitungen und Abrechnung der anteilig verarbeiteten Fertigarzneimittel als unverhältnismäßig hoch anzusehen sind“, heißt es in der Stellungnahme.
Der Verband rechnet beispielsweise vor, dass bei dem Festzuschlag einer Standard-Rezeptur aus Ammonaps Granulat grundsätzlich 1436,71 Euro abgrechnet werden könnten, obwohl die ganze Packung gar nicht verwendet worden sei. Die AOKen wünschen sich daher, dass im Gesetz zu verankern sei, dass künftig nur noch die tatsächlich verwendeten Mengen in Rechnung gestellt werden. Außerdem solle der Zuschlag gedeckelt werden: Mehr als 250 Euro sollten die Pharmazeuten pro Rezeptur nicht mehr abrechnen dürfen, fordert der Kassenverband.
8 Kommentare
Unsere lieben Götter von der Krankenkasse
von Alexandra Massen am 12.12.2016 um 10:54 Uhr
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Einmalherstellung
von Benjamin Lieske am 10.12.2016 um 9:06 Uhr
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Begründung der AOK
von S. Just am 09.12.2016 um 7:35 Uhr
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Gehaltsbegrenzung für Kassenkontrolleure
von Dr. Peter Post am 08.12.2016 um 22:17 Uhr
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Rezeptur
von Anna Pioda am 08.12.2016 um 18:36 Uhr
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Weihnachtsgans
von Christian Springob am 08.12.2016 um 18:22 Uhr
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AW: Weihnachtsgans
von Anna Pioda am 08.12.2016 um 18:38 Uhr
AW: Weihnachtsgans
von Gerrit Linnemann am 09.12.2016 um 10:10 Uhr
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