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Kommentar zur BVDVA-PR
Eine dreiste Argumentation
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken BVDVA versucht, sich in der Diskussion um Boni und Rx-Versandverbot zu positionieren und den - nach eigener Ansicht – wichtigen Beitrag der Versender für die Arzneimittelversorgung darzulegen. Das ist nicht verwunderlich und völlig legitim. Die jüngsten Aussagen zum Nacht- und Notdienst sind allerdings stellenweise einfach nur dreist. Ein Kommentar von DAZ-Chefredakteur Dr. Benjamin Wessinger.
Seit dem EuGH-Urteil brennen die Versandapotheken ein PR-Feuerwerk ab. Mittendrin dabei der Bundesverband Deutscher Versandapotheken BVDVA, der bisher zehn Teile einer „Serie Arzneimittelversorgung in Deutschland“ in die Redaktionen geschickt hat. Die kurzen Texte sollen offenbar vor allem der Publikumspresse das deutsche Apothekensystem erläutern.
Dass der Verband der Versandapotheken in diesen Presseinformationen eher die Tatsachen betont, die seiner eigenen Argumentation dienen, ist nicht verwunderlich und auch legitim. Wenn man also beispielsweise argumentieren will, dass Versandapotheken einen wichtigen Versorgungsbeitrag auf dem Land leisten (könnten), dann betont man eben, dass es in Städten mehr Apotheken gibt und dass sich Apotheken eher da ansiedeln, wo es Ärzte gibt, als da, wo sie aus Versorgungssicht vielleicht viel sinnvoller wären, weil es eben gerade keinen Arzt gibt … Journalisten sind sich dieser Einseitigkeit (meistens) auch bewusst und berücksichtigen sie.
Doch die jüngste, zehnte Folge der BVDVA-Serie geht über das Betonen der einen und das Weglassen der anderen Tatsache hinaus. Das Thema: Der Nacht- und Notdienst. Die Versandapotheken sehen sich von Anfang an dem Vorwurf ausgesetzt, sich nicht an diesem für die Versorgung der Bevölkerung wie für das Image der Apotheken gleichermaßen wichtigen Service zu beteiligen.
Das findet der BVDVA ungerecht, weil doch „jede deutsche Versandapotheke auch eine Präsenzapotheke betreiben muss“, die natürlich Nacht- und Notdienste leiste. Was absolut stimmt, aber am entscheidenden Punkt vorbeigeht: Die Versandapotheke macht eben nur an einem einzigen Ort Nachtdienst, beliefert aber die ganze Bundesrepublik. Und der Vater eines fiebrigen Kindes in der Uckermark, im Sauerland oder auf der Schwäbischen Alb hat überhaupt nichts davon, wenn die Versandapotheke in einem Berliner Vorort Notdienst schiebt.
Nicht die Apotheken zahlen in den Nacht- und Notdienstfonds
Trotzdem stimmt die Aussage des BVDVA, dass „jede in Deutschland zugelassene Versandapotheke (…) am Nacht- und Notdienst beteiligt“ ist formal. Für die folgende Behauptung gilt das jedoch nicht mehr: Sie tue dies „überproportional monetär über den Nacht- und Notdienstfonds, der 2013 eingerichtet wurde und wo jede Apotheke pro verkaufter Arzneimittelpackung 16 Cent einbezahlt“, schreibt der Verband.
Es sind aber nicht die Apotheken, die in den Nacht- und Notdienstfonds NNF einzahlen! Denn sie bekommen die 16 Cent pro Packung (streng genommen: pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, aber wir wollen nicht päpstlicher sein als der Papst) ja von der Krankenkasse bzw. bei Selbstzahlern vom Patienten und reichen den Betrag einfach nur an den NNF durch.
Das Argument des Verbandsvorsitzenden Buse, damit unterstütze der Starke (er meint die Versandapotheken, die bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Marktanteil von – je nach Schätzung – 0,5 bis 3 Prozent haben) gegen die Schwachen (die 20.000 inhabergeführten Apotheken vor Ort), ist jedenfalls mindestens als verwegen zu bezeichnen.
Die argumentative Verknüpfung der von den Versandapotheken abgeführten NNF-Beiträge mit dem nun geplanten Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist jedenfalls nur als dreist zu bezeichnen. Denn die Zahl der von Ärzten verordneten Arzneimittel ist eben nicht von der Zahl der abgebenden Apotheken (oder Versandapotheken) abhängig. Würde der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel abgeschafft, änderte das nichts an der Zahl der abgegebenen Packungen – und nichts an der für die Notdienstpauschale zur Verfügung stehenden Summe.
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Widerruf
In der „DAZ.online“ unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de haben wir am 16.12.2016 unter dem Titel „Eine dreiste Argumentation“ eine Pressemeldung des BVDVA kommentiert und dabei behauptet, der Vorsitzende des BVDVA, Herr Christian Buse, fordere eine Erhöhung der an die Vor-Ort-Apotheke ausbezahlten Notdienstpauschalen und damit auch des vorher erhobenen „Notdienstgroschens“, den die (Versand-) Apotheken nicht aus ihrer Marge bezahlten, sondern allein die Kostenträger.
Diese Behauptung halten wir nicht aufrecht: Herr Buse hat in der Pressemitteilung des BVDVA vom 15. Dezember 2016 eine Aufstockung der Nacht- und notdienstpauschale gerade aus der Marge der(Versand-) Apotheke gefordert, die damit von allen abgebenden Apothekern bezahlt werden soll. Diese zusätzlichen Aufstockungsbeträge würden nach dieser Forderung gerade nicht von den Kostenträgern, sondern von allen Apothekern aus dem, was sie an einer abgegebenen Verpackung verdienen, getragen.
Wörtlich hat sich Herr Buse in der Pressemitteilung des BVDVA wie folgt geäußert:
„Ein Anreiz für Apotheken, sich also in strukturschwächeren Gegenden niederzulassen, könnte eine Aufstockung der Nacht- und Notdienstpauschale aus den Apothekenmargen sein. „Hier haben wir konkrete Vorschläge unterbreitet“, so Apotheker Buse.“
(Auszug der Original Pressemitteilung des BVDVA vom 15. Dezember 2016)
1 Kommentar
Es wird Zeit für das Gesetz...
von Christian Becker am 16.12.2016 um 10:57 Uhr
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