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Namensstreit
Schweizer Hanfapotheke darf nur eine Theke sein
Im Herbst eröffneten in Bern und Basel die ersten Hanfapotheken der Schweiz. Cannabis-Produkte verschiedenster Art vom THC-freiem Hanföl bis zur Handcreme führen die Geschäfte im Sortiment, aber – noch – keine Medikamente. Nun mussten die Betreiber das „apo“ aus ihrem Namen streichen.
Am 30. September verkündete das Unternehmen Swiss Cannabis SA stolz, in Bern die erste Hanfapotheke der Schweiz eröffnet zu haben. Rund eine Woche später am 4. Oktober öffnete die zweite Hanfapotheke in Basel ihre Pforten, Eröffnungen in weiteren Städten der Schweiz sind geplant.
Der „Hanf“ im Namen ist unstrittig – die Geschäfte haben sich „auf den Rohstoff Cannabis und auf Hanfprodukte von höchster Qualität“ spezialisiert. Rohstoffe, Hanf-Extrakte, CBD-enthaltende (Cannabidiol, ein nicht rechtlichen Beschränkungen unterliegendes Cannabinoid) und THC-freie (Tetrahydrocannabinol) Öle, Hanfblüten und Tropfen finden sich im Sortiment der beiden Geschäfte, dazu Lebensmittel wie Cannabis-Spaghetti oder Hanf-Kosmetika – überwiegend aus der Produktion der Mutterfirma Swiss Cannabis, die sich auf Anbau, Wirkstoffgewinnung und Genetikentwicklung des Cannabis spezialisiert hat.
Verwendung des Begriffs „Apotheke“ ist bewilligungspflichtig
„Der zukunftsweisende Name Hanfapotheke reflektiert unsere Absicht, mittelfristig eine lizensierte und auf Heilpflanzen spezialisierte Apotheke zu eröffnen“, erklärten damals die Geschäftsführer Yilmaz Simsir und Volkan Kaymaz.
Doch genau das wurde nun zu einem strittigen Punkt. Denn die Hanfapotheken sind noch keine Apotheken im rechtlichen Sinne, weshalb die zuständige Kantonsapothekerin des Schweizer Kantons Basel-Stadt, Esther Ammann, einschritt. Die Verwendung des Begriffs „Apotheke“ sowie der Betrieb einer Apotheke seien bewilligungspflichtig. „In beiden Städten wurde uns die Verwendung des Namens Hanfapotheke untersagt“, bestätigt Simsir.
1 Kommentar
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von Marco am 03.10.2019 um 9:27 Uhr
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