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Piperacillin-haltige Arzneimittel
BMG macht Weg für Not-Importe frei
Aufgrund des Lieferengpasses bei der Kombination von Piperacillin plus Tazobactam reagierte das Bundesgesundheitsministerium: Über eine Bekanntmachung stellte es den Versorgungsmangel fest und machte den Weg für den Einsatz nicht zugelassener Alternativen frei.
Die Rationierung von Piperacillin plus Tazobactam sorgte schon zum Jahresende für große Unruhe in der Klinikversorgung. Es handelt sich um eine Kombination aus Breitbandantibiotikum und Betalactamase-Inhibitor. Das Wirkspektrum umfasst viele gram-positive Erreger, die meisten gram-negativen Bakterien einschließlich Pseudomonas aeruginosa sowie anaerobe Pathogene. Nach Auskunft von Dr. Matthias Fellhauer, Direktor der Apotheke des Schwarzwald-Baar Klinikums Villingen-Schwenningen, ist Piperacillin/Tazobactam vor allem in der Initialtherapie bei Patienten ohne Risiko für ESBL-bildende Bakterien wegen seines breiten Spektrums unverzichtbar.
Als Alternativen mit teils gravierenden Nachteilen kommen prinzipiell infrage:
- Cefepim (wegen der fehlenden Wirkung gegen Anaerobier gegebenenfalls mit Metronidazol)
- Ceftriaxon (dann aber ohne Pseudomonas-Wirksamkeit)
- Ceftazidim (dann aber mit schlechterer Aktivität gegen grampositive Erreger)
Carbapeneme wie Meropenem haben eine vergleichbare Wirkung. Sie fördern jedoch die Entwicklung von Carbapenem-resistenten Enterobacteriaceae, also multiresistenten Erregern, die auch in Deutschland zunehmend für gefürchtete nosokomiale Infektionen mit oft tödlichem Ausgang verantwortlich gemacht werden.
Aut-idem-Importe sind nun möglich
In einer Bekanntmachung nach § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes hat das Bundesgesundheitsministerium festgestellt, dass es einen Versorgungsmangel mit Piperacillin-haltigen Arzneimitteln und damit mit Arzneimitteln gebe, die zur Vorbeugung und Behandlung lebensnotwendiger Erkrankungen benötigt werden. Als Ursache wird ein schwerer Betriebsunfall in einer der größten Herstellungsstätten für diesen Wirkstoff angegeben.
Da eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von vermehrt auftretenden Resistenzen durch die Verwendung anderer Antibiotika, nicht zur Verfügung steht, können die zuständigen Behörden der Länder ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) gestatten, um eine Behandlung mit Arzneimitteln zu ermöglichen, die im Geltungsbereich des AMG nicht zugelassen sind. Aut-idem-Importe sind damit möglich, was aber bei einem globalen Rohstoffmangel das Problem nur exportiert.
4 Kommentare
Vorhersehbar oder der Glaube an Geld drucken
von Bernd Jas am 04.01.2017 um 10:51 Uhr
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Ursache dieser Engpässe...
von Michael Mischer am 04.01.2017 um 9:02 Uhr
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Vorsicht mit Vorurteilen
von Veit Eck am 03.01.2017 um 19:21 Uhr
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Zentralisierung ist ja so toll !
von ratatosk am 03.01.2017 um 18:26 Uhr
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