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Gesellschafter müssen noch zustimmen
Chefapotheker wird offenbar neuer Sanicare-Mitinhaber
Nach dem Tod des langjährigen Sanicare-Inhabers Volkmar Schein soll nun der Leitende Apotheker Heinrich Meyer Mitinhaber werden. Eine vorzeitige Änderung im Impressum machte die Versandapotheke wieder rückgängig – denn die Erbin Scheins muss noch zustimmen.
Eine Aktualisierung im Impressum der Website der Versandapotheke Sanicare verriet, dass es Veränderungen bei den Gesellschaftern gibt: Ihr Leitender Apotheker Heinrich Meyer wurde noch am Mittwoch als Mitinhaber aufgeführt, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ schreibt. Doch gegenüber der Zeitung sagte er, dass die Änderung „ein Fehler“ sei. „Das überrascht mich“, erklärte Meyer. „Es gibt aktuell keinen Anlass, eine Änderung im Impressum durchzuführen.“
Gleichzeitig räumte er allerdings ein, dass es Veränderungen geben soll. „Dass sich etwas bewegt, wünschen wir uns. Doch die Mühlen mahlen langsam“, betonte der Apotheker gegenüber der Zeitung – „zeitnah“ sollen Neuigkeiten verkündet werden. „Ohne offizielle Bestätigung möchten wir uns dazu nicht äußern.“
Was offenbar noch fehlt, ist die Zustimmung der Erbin des früheren Inhabers Volkmar Schein, denn alle Gesellschafter müssen bei dem Vorgang beteiligt werden. „Das ist in dieser besonderen Situation nicht so einfach“, erklärte Meyer gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Notfalls werde Sanicare die Zustimmung gerichtlich erzwingen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. „Wir haben die Mitwirkung angefragt, denn da gibt es Treuepflichten der Gesellschafter, die man nicht einfach unterlassen kann.“
Streit um Anteile
Die Verhältnisse bei Sanicare sind durchaus kompliziert: 2013 hatte Schein die Versandapotheke samt angegliederten Unternehmen übernommen, nachdem der bisherige Inhaber Johannes Mönter verstorben war – und Sanicare Insolvenz anmelden musste. Im September 2014 stieg der Apotheker Christoph Bertram mit in das Unternehmen ein, doch schon ein gutes Jahr später kam es offenbar zu Auseinandersetzungen zwischen den Inhabern. Schein übertrug daraufhin fast alle Anteile an seinen Kollegen und hielt zuletzt nur noch 5 Prozent des Unternehmens.
Doch Scheins Ehefrau versuchte, ihr Veto einzulegen – auch da ihr Ehemann die Anteile offenbar unentgeltlich überlassen hatte. Nach dem Eherecht hätte sie zustimmen müssen, argumentierte sie vor Gericht. Im Sommer des vergangenen Jahres nahm Schein sich das Leben. Seine Ehefrau brachte anschließend vor Gericht vor, ihr Mann wäre möglicherweise nicht geschäftsfähig gewesen. Das Verfahren ist noch anhängig.
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