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Späterer Vertragsstart
Geben die Kassen die Zyto-Verträge verloren?
Barmer, TK und KKH wollen den Start ihrer exklusiven Zyto-Verträge mit Apotheken vom 1. Februar auf den 1. Mai verschieben. Die für die Ausschreibung federführend zuständige Barmer betont allerdings, dass dies nichts mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zu tun hat, mit dem die Zyto-Verträge auf Apothekenebene abgeschafft werden sollen.
Ende 2015 hatte das Bundessozialgericht grünes Licht für die exklusiven Zyto-Veträge der AOK Hessen mit einzelnen Apotheken gegeben: Die Kasseler Richter hielten es für rechtens, dass andere Apotheken durch diese Verträge von der Versorgung ausgeschlossen werden. Das Urteil sorgte für Nachahmer. Plötzlich schrieben immer mehr Kassen die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen für die ambulante onkologische Versorgung aus. Doch dann kündigte der Gesetzgeber an, die Verträge abschaffen zu wollen. Das brachte einige Kassen in ein Dilemma.
Während die Zyto-Verträge diverser AOKen, der DAK Gesundheit und weiterer Kassen, die die Ausschreibung über den Diensleister GWQ abwickelten, spätestens seit dem 1. Januar 2017 laufen, stecken Barmer, TK und KKH noch mitten in einem Vergabeverfahren. Nun bittet die federführende Barmer alle Bieter, die sich an der gemeinsamen Zyto-Ausschreibung beteiligt haben, ihre Bindung an ihr Angebot bis zum 13. April zu verlängern. Eigentlich sah die Ausschreibung eine Bindefrist bis zum 27. Januar vor, die Verträge selbst sollten zum 1. Februar starten.
Die Verlängerung der Fristen sei „aufgrund nicht vorhersehbarer Mehraufwände bei der Auswertung der Angebote erforderlich“, erklärte ein Barmer-Sprecher den Hintergrund dieser Bitte. Der schlichte Wunsch nach einem späteren Vertragsstart soll also nicht dahinter stecken. Vielmehr bedinge die Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist zugleich eine Verschiebung des Vertragsstarts auf den 1. Mai 2017, heißt es.
Exklusivität mit begrenzter Haltbarkeit
Es wäre allerdings nachvollziehbar, wenn die Barmer den frühen Vertragsstart nicht forcieren will. Immerhin läuft das Gesetzgebungsverfahren für das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) noch. Die öffentliche Anhörung fand bereits im Dezember statt. Nun berät der Gesundheitsausschuss nochmals – dann steht die abschließende Lesung im Bundestag an. Teil des Gesetzentwurfs ist die Streichung der exklusiven Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Apotheken über parenterale Zubereitungen der Onkologie. Um dennoch Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben, soll künftig stattdessen auf Ebene der Hersteller ausgeschrieben und die Hilfstaxe nachjustiert werden. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, was im April der Fall sein könnte, wird auch ausdrücklich die Apothekenwahlfreiheit wiederhergestellt – selbst wenn noch „alte“ Zyto-Verträge bestehen.
Der Barmer-Sprecher betonte gegenüber DAZ.online, dass die nun angestrebte Verlängerung unabhängig vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens des AM-VSG erfolge. Im Übrigen blieben alle weiteren Regelungen der Vergabeunterlagen davon unberührt. Dazu gehören auch Regelungen im Falle möglicher Änderungen gesetzlicher Grundlagen.
Tatsächlich legen die Ausschreibungsbedingungen bereits fest,
dass die Ausschreibung im Falle einer entsprechenden Gesetzesänderung
gegenstandslos wird. Allerdings ist nicht von der Hand zu weisen: Kommt der Ausschreibungsstopp wie geplant, ist es wenig sinnvoll, zuvor noch die umstrittenen Verträge anlaufen zu lassen.
1 Kommentar
Altes englisches Prinzip der Vernichtung
von Ratatosk am 14.01.2017 um 8:59 Uhr
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