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Lauterbach-Kompromiss
Bayern will Rx-Versandverbot ohne Wenn und Aber
Bayern kämpft derzeit für die Interessen der Apotheker. Im Bundesrat brachte das Bundesland nach dem EuGH-Urteil einen Antrag zum Rx-Versandverbot ein und auch öffentlich stellt sich Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) auf die Seite der Pharmazeuten. Zur jüngsten Entwicklung in dieser Sache meint Huml: Ein Verbot des Rx-Versandes sollte es ohne den SPD-Kompromiss der Zuzahlungsbefreiung geben.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml lehnt den von Karl Lauterbach (SPD) ins Spiel gebrachten Kompromiss zum Rx-Versandverbot strikt ab. Huml erklärte: „Es ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, dass die SPD ihre Blockadehaltung beendet. Bayern lehnt aber unseriöse Tauschgeschäfte zulasten der Beitragszahler ab.“ Zur Erinnerung: Lauterbach hatte am Wochenende kurz mitgeteilt, dass er das Verbot des Rx-Versandhandels für möglich halte, wenn Chronikern die Zuzahlungen gestrichen würden.
Die finanzielle Dimension der Zuzahlungen ist nicht zu unterschätzen: Laut ABDA konnten die Kassen alleine in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 mehr als 2,8 Milliarden Euro durch Zuzahlungen einsparen. Huml warnt nun davor, dass diese Einsparungen verloren gehen könnten. „Leider fehlt ein vernünftiger Vorschlag der SPD zur Gegenfinanzierung. Es ist nicht nachvollziehbar, die Sicherung der Arzneimittelversorgung von der Erfüllung kostenwirksamer Wahlkampfforderungen abhängig zu machen, die letztendlich von allen Beitragszahlern finanziert werden müssten.“
Huml glaubt nicht an den Versandhandel
Die Ministerin fügte hinzu: „Ich appelliere an die Bundes-SPD, statt Parteipolitik das Wohl der Menschen im Land in den Vordergrund zu rücken und das Versandhandelsverbot ohne Wenn und Aber zu unterstützen. Wir brauchen weiterhin eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr – auch in Notfällen und mit in der Apotheke angefertigten Rezepturen bei persönlicher Beratung. Dies kann keine Versandapotheke leisten.“
Bayern hatte dem Bundesrat im Herbst einen Antrag zum Rx-Versandverbot vorgelegt. Der Antrag war allerdings als Änderungsantrag zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) eingebracht worden. Weil die Bundesregierung das AMVSG samt der Honoraranpassung für Apotheker und den Neuregelungen im Arzneimittelpreis-Bereich aber nicht verzögern will, bleibt der bayerische Antrag ohne Auswirkungen – obwohl die Mehrheit der Bundesländer im Bundesratsplenum zustimmte.
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von Pöppl Christian am 17.01.2017 um 15:36 Uhr
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