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Die Flasche des Nurofen Junior Fieber- und Schmerzsaftes ist bei einer Gewichtsangabe falsch beschriftet. Für Patienten besteht aber kein Risiko.
Die AMK informiert über eine fehlerhafte Beschriftung bei „Nurofen® Junior Fieber- und Schmerzsaft“: Auf dem Flaschenetikett steht „Ab 8 kg“ als zugelassenes Mindestkörpergewicht bei Kindern – korrekt ist „Ab 7 kg“.
Es betrifft die 100 ml Flaschen mit der Stärke 40 mg/ml, in beiden Geschmacksrichtungen Erdbeere und Orange mit folgenden Chargen:
- Erdbeere (PZN 044464741): 630963, 627862
- Orange (PZN 07776465): 628163, 630562
Ein Kilo abgespeckt
Im März des vergangenen Jahres genehmigte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Änderungen bei den informierenden Texten von Nurofen® Junior Fieber- und Schmerzsaft. Diese beinhalteten unter anderem eine Anpassung des minimalen Körpergewichts. Seither dürfen Kinder bereits ab einem Körpergewicht von sieben Kilogramm den Vierprozent-Saft zur Fiebersenkung und Schmerzbehandlung einnehmen. Zuvor lag die Grenze ein Kilo darüber, bei einem Körpergewicht von acht Kilogramm.
Diese Neuerungen setzte der Hersteller Reckitt Benckiser in der Gebrauchsinformation, dem Umkarton und der Dosiertabelle des Flaschenetiketts um – nur auf dem Flaschenetikett selbst versäumte der pharmazeutische Unternehmer die Anpassung.
Keine Gefahr durch falsche Beschriftung bei Nurofen
Was für Apotheker, die Patienten und deren Eltern wichtig ist: Es besteht keine Gefahr einer fehlerhaften Dosierung mit Nurofen® Junior Fieber- und Schmerzsaft. Apotheker können Eltern beruhigen und beim Einlösen von Kinderarztrezepten oder im Rahmen der Selbstmedikation mit Nurofen auf die formelle Abweichung hinweisen.
Auch aus Sicht der AMK besteht kein Risiko für die Patienten. Ein Chargen-Rückruf sieht Reckitt-Benckiser nicht vor.
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