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Bundestags-Gesundheitsausschuss
Cannabis auf Rezept aus der Apotheke für Schmerzpatienten
Am Mittwoch stimmte der Gesundheitsausschuss im Bundestag für den Gesetzesentwurf, der Cannabis rezept- und erstattungsfähig machen soll. Änderungsanträge stellen beispielsweise sicher, dass Krankenkassen die Kosten zukünftig im Regelfall erstatten müssen.
Schon in Kürze könnte es Cannabis für manche Patienten auf Kassenrezept geben: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages stimmte am heutigen Mittwoch für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Medizinalhanf rezept- und erstattungsfähig machen soll. Für gesetzlich versicherte Schmerz- oder Multiple-Sklerose-Patienten sollen Krankenkassen somit die Kosten für eine Therapie mit Cannabis erstatten, wenn es für die Patienten ansonsten keine alternativen Behandlungsansätze gibt.
Vom Gesundheitsausschuss wurden einige Änderungsanträge befürwortet, die aus Sicht der Betroffenen sicherlich begrüßt werden: So dürfen die Kassen die Kostenerstattung „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen. Mit dieser Beweislastumkehr müssen die Krankenkassen – innerhalb von nur drei Tagen – Gründe angeben, warum Medizinalhanf ihrer Ansicht nach keine angemessene Therapie für den jeweiligen Patienten ist.
Auch ein anderer Passus wurde geändert, der zuvor stark kritisiert wurde: Anders als geplant sollen Patienten nicht gezwungen werden, an einem Projekt zur Begleitforschung teilzunehmen. Zukünftig soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – das auch zur „Cannabisagentur“ wird – eine Untersuchung durchführen, im Rahmen derer anonymisierte Informationen zum Einsatz der Arzneimittel erfasst und ausgewertet werden. Diese soll innerhalb von fünf Jahren „Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ gewinnen, um so eine Grundlage für die Entscheidung über die dauerhafte Aufnahme in die Versorgung zu schaffen. Da die Daten anonymisiert sind, bedarf es für ihre Verwendung keiner Einwilligung der Patienten – doch sollen sie über die Weitergabe durch ihren Arzt informiert werden.
Etwas weniger Aufwand für Apotheker
Patienten sollen nach dem Gesetzentwurf entweder getrocknete Cannabisblüten oder Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität aus Apotheken erhalten. In eng begrenzten Ausnahmefällen schafft das Gesetz auch einen Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Da die bislang nötigen Ausnahmeregelungen durch das BfArM entfallen, verringert sich laut dem Gesetzentwurf der Aufwand für Apotheker leicht – um nämlich bundesweit geschätzte 8542 Euro.
Erstmal wird die Nachfrage nach Medizinalhanf weiter aus dem Ausland gedeckt werden, doch schon bald dürfte sich das ändern: Nach dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll, wird das BfArM zukünftig den Anbau von Cannabis ausschreiben. Ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist jedoch, den Freizeitkonsum von Hanf durch das Gesetzesvorhaben nicht zu erleichtern. Daher ist vorgeschrieben, dass die Arzneimittelbehörde die komplette Anbaumenge aufkauft.
1 Kommentar
Cannabis auf Rezept
von Michael Hatzold am 19.01.2017 um 10:11 Uhr
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