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Valproinsäure
Aufklärung auch in Deutschland gefordert
Frankreich will Schwangere entschädigen, weil sie nicht über die Risiken des Epilepsiemittels Valproinsäure aufgeklärt wurden. Die Bundesregierung plant bislang keine Untersuchung der Lage in Deutschland, wie eine Anfrage der Linken ergab.
Die Bundesregierung plant keine Untersuchung, die die Verschreibungspraxis des Epilepsiemittels Valproinsäure aufklären und möglichen Geschädigten so den Weg zu Entschädigungsforderungen ebnen könnte. Das geht aus einer Antwort hervor, die das Gesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linkspartei im Bundestag erteilte. Auch einen Entschädigungsfonds, wie ihn die französische Regierung für betroffene Familien eingerichtet hat, wird es nicht geben. „Mögliche Ansprüche gegen die Bundesregierung müssen im Einzelfall geklärt werden‟, heißt es in dem offiziellen Schreiben.
Der Wirkstoff Valproinsäure ist in Deutschland unter anderem unter den Produktnamen Ergenyl, Orfiril und in Form zahlreicher Generika im Handel. In Frankreich wurde bisher am häufigsten das Präparat Depakine von Sanofi verordnet – den Pharmakonzern will man dort auch noch in die Pflicht nehmen. Valproat wird nicht nur bei Epilepsie, sondern auch in der manischen Phase bei bipolaren Störungen eingesetzt. Wenn Mütter es während der Schwangerschaft einnehmen, kann es bei Babys zu schwerwiegenden Missbildungen wie Neuralrohrdefekten, Kiefer-Lippen-Gaumenspalten und Schädigungen des Herzens oder der Nieren kommen. Vor etwa zehn Jahren stellte sich zudem heraus, dass 30 bis 40 Prozent der Kinder aus solchen Schwangerschaften im Vorschulalter unter Entwicklungsstörungen oder einem verminderten Intelligenzquotienten leiden. Das Risiko für Autismus ist bei ihnen fünfmal höher als bei anderen Kindern.
Frankreich entschädigt Schwangere
In Frankreich hatten Untersuchungen ergeben, dass Frauen unzureichend über diese Risiken aufgeklärt worden waren, und hunderte Babys dadurch geschädigt wurden. Das Parlament beschloss daraufhin im vergangenen Jahr, einen Fonds mit zehn Millionen Euro für Entschädigungszahlungen einzurichten.
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